D 2.2 Fahrmischer

Mögliche Gefahren

  • Abrutschen/Umknicken beim Ein- und Aussteigen aus dem Führerhaus
  • Abrutschen/Umknicken beim Auf- und Absteigen vom Arbeitspodest
  • Umkippen mit dem Fahrmischer
  • Anfahren von Personen beim Rückwärtsfahren
  • Getroffenwerden von Frischbeton oder Betonbrocken
  • Getroffen- oder Gequetschtwerden vom Betonkübel bei Kranentladung
  • Getroffen- oder Gequetschtwerden beim Umgang mit der Auslaufrutsche
  • Verätzungen durch Zusatzmittel, Betonlöser oder Recyclingwasser
  • Eingequetschtwerden im Mannloch der Mischertrommel
  • hohe Belastung durch Lärm und Staub sowie Verletzungsgefahr bei der Innenreinigung der Fahrmischertrommel

Maßnahmen

Technische Anforderungen und Betrieb

  • Der Aufstieg zum Führerhaus muss ausreichend breit und trittsicher sein, Haltegriffe sind möglichst groß und beidseitig vorzusehen.
  • Fahrzeugführende müssen den Fahrweg bei allen Fahrbewegungen einsehen können, ggf. müssen Spiegel in ausreichender Zahl angebracht werden. Verbleibende tote Winkel können durch ein Kamerasystem 1 vermieden werden.
  • Gegebenenfalls sind Personen notwendig, die einweisen.
  • Leiteraufstiege zum Arbeitspodest müssen stabil ausgeführt und trittsicher sein 2.
  • Verlängerungen der Auslaufrutsche sollten zur Verringerung der Quetschgefahr einhängbar sein und zur Verringerung des Gewichtes aus Kunststoffmaterial bestehen 3.
  • Zur Verdeckung der Quetsch- und Scherstellen zwischen Aufgabetrichter und Mischtrommel muss ein Schutzgitter fest angebracht sein 4.
  • Einzugstellen zwischen Trommellaufring und Tragrollen müssen verdeckt sein 5.
  • Für Reinigungsarbeiten im Bereich des Aufgabetrichters ist ein Wasseranschluss in der Höhe des Arbeitspodestes vorzusehen 6.
  • Für die Zugabe von Betonzusatzmitteln ist ein Vorratsbehälter am Fahrzeug mit Dosierpumpe und Schlauchleitung zum Aufgabetrichter vorzusehen.
  • Auf der Baustelle ist eine Absprache über den Arbeitsablauf mit allen Beteiligten erforderlich.

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Sämtliche Antriebe abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
  • Für Instandhaltungsarbeiten am Fahrmischer durch die Höhe des Fahrzeuges geeignete Hilfsmittel, z. B. Podestleiter, vorhalten.
  • Für Instandhaltungsarbeiten muss die Mischtrommel stillgesetzt und gegen ungewolltes Weiterdrehen gesichert werden.
  • Bei Reinigungs- oder Reparaturarbeiten in der Mischertrommel die Anforderungen an „Arbeiten in engen Räumen“ (siehe auch Kapitel A 4.5) beachten.
  • Zur Innenreinigung der Fahrmischertrommel stehen Hochdruckreiniger zur Verfügung.

Prüfungen

  • Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person (Herstellerangaben beachten).
  • Fahrmischer sind täglich vor Einsatzbeginn gemäß den Angaben in der Betriebsanleitung des Herstellers durch die Fahrzeugführenden zu prüfen.

Anforderungen an das Personal
Fahrmischerführende müssen

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • körperlich und geistig geeignet sein,
  • im Bedienen und Führen der Fahrmischer ausgebildet und regelmäßig unterwiesen sein,
  • vom Unternehmer schriftlich beauftragt werden.

Betriebsanweisungen/Betriebsanleitung

  • Die für den Fahrmischerbetrieb Verantwortlichen haben für das Bedienen und Instandhalten Betriebsanweisungen zu erstellen (z. B. Dienstanweisungen für Fahrmischerführende).
  • Die Betriebsanleitung des Herstellers ist im Fahrzeug griffbereit aufzubewahren.
  • Anhand der Betriebsanweisungen ist eine regelmäßige Unterweisung durchzuführen.

Persönliche Schutzausrüstung

  • Fahrmischerführende grundsätzlich mit Sicherheitsschuhen S3 (für Baustellentätigkeiten), Schutzhandschuhen, Gehörschutz, Schutzbrille und Schutzhelm ausrüsten.
  • Bei der Auswahl der Schutzhandschuhe Umgang mit feuchtem Beton beachten; der Umgang mit Betonlöser erfordert besondere Chemikalien-Schutzhandschuhe.
  • Beim Umgang mit ätzenden Stoffen, z. B. Betonlöser, eine Spritzschutzschürze oder einen Schutzanzug verwenden.
  • Bei der Auswahl geeigneter Schutzbrillen sowohl die Gefahr durch herumfliegende Betonbrocken als auch durch Flüssigkeitsspritzer berücksichtigen.
  • Bei Reinigungsarbeiten mit hoher Staubentwicklung muss eine Atemschutzmaske P2 verwendet werden.
  • Zur Hautreinigung und -pflege muss ein Hautschutzplan erstellt werden. Die entsprechenden Reinigungs- und Pflegemittel sind zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen

  • DGUV Regel 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
  • DGUV Regel 109-009 „Fahrzeug-Instandhaltung“
  • Kapitel A 4.5