D 2.2 Fahrmischer
Mögliche Gefahren
- Abrutschen/Umknicken beim Ein- und Aussteigen aus dem Führerhaus
- Abrutschen/Umknicken beim Auf- und Absteigen vom Arbeitspodest
- Umkippen mit dem Fahrmischer
- Anfahren von Personen beim Rückwärtsfahren
- Getroffenwerden von Frischbeton oder Betonbrocken
- Getroffen- oder Gequetschtwerden vom Betonkübel bei Kranentladung
- Getroffen- oder Gequetschtwerden beim Umgang mit der Auslaufrutsche
- Verätzungen durch Zusatzmittel, Betonlöser oder Recyclingwasser
- Eingequetschtwerden im Mannloch der Mischertrommel
- hohe Belastung durch Lärm und Staub sowie Verletzungsgefahr bei der Innenreinigung der Fahrmischertrommel
Maßnahmen
Technische Anforderungen und Betrieb
- Der Aufstieg zum Führerhaus muss ausreichend breit und trittsicher sein, Haltegriffe sind möglichst groß und beidseitig vorzusehen.
- Fahrzeugführende müssen den Fahrweg bei allen Fahrbewegungen einsehen können, ggf. müssen Spiegel in ausreichender Zahl angebracht werden. Verbleibende tote Winkel können durch ein Kamerasystem 1 vermieden werden.
- Gegebenenfalls sind Personen notwendig, die einweisen.
- Leiteraufstiege zum Arbeitspodest müssen stabil ausgeführt und trittsicher sein 2.
- Verlängerungen der Auslaufrutsche sollten zur Verringerung der Quetschgefahr einhängbar sein und zur Verringerung des Gewichtes aus Kunststoffmaterial bestehen 3.
- Zur Verdeckung der Quetsch- und Scherstellen zwischen Aufgabetrichter und Mischtrommel muss ein Schutzgitter fest angebracht sein 4.
- Einzugstellen zwischen Trommellaufring und Tragrollen müssen verdeckt sein 5.
- Für Reinigungsarbeiten im Bereich des Aufgabetrichters ist ein Wasseranschluss in der Höhe des Arbeitspodestes vorzusehen 6.
- Für die Zugabe von Betonzusatzmitteln ist ein Vorratsbehälter am Fahrzeug mit Dosierpumpe und Schlauchleitung zum Aufgabetrichter vorzusehen.
- Auf der Baustelle ist eine Absprache über den Arbeitsablauf mit allen Beteiligten erforderlich.
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- Sämtliche Antriebe abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
- Für Instandhaltungsarbeiten am Fahrmischer durch die Höhe des Fahrzeuges geeignete Hilfsmittel, z. B. Podestleiter, vorhalten.
- Für Instandhaltungsarbeiten muss die Mischtrommel stillgesetzt und gegen ungewolltes Weiterdrehen gesichert werden.
- Bei Reinigungs- oder Reparaturarbeiten in der Mischertrommel die Anforderungen an „Arbeiten in engen Räumen“ (siehe auch Kapitel A 4.5) beachten.
- Zur Innenreinigung der Fahrmischertrommel stehen Hochdruckreiniger zur Verfügung.
Prüfungen
- Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person (Herstellerangaben beachten).
- Fahrmischer sind täglich vor Einsatzbeginn gemäß den Angaben in der Betriebsanleitung des Herstellers durch die Fahrzeugführenden zu prüfen.
Anforderungen an das Personal
Fahrmischerführende müssen
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- körperlich und geistig geeignet sein,
- im Bedienen und Führen der Fahrmischer ausgebildet und regelmäßig unterwiesen sein,
- vom Unternehmer schriftlich beauftragt werden.
Betriebsanweisungen/Betriebsanleitung
- Die für den Fahrmischerbetrieb Verantwortlichen haben für das Bedienen und Instandhalten Betriebsanweisungen zu erstellen (z. B. Dienstanweisungen für Fahrmischerführende).
- Die Betriebsanleitung des Herstellers ist im Fahrzeug griffbereit aufzubewahren.
- Anhand der Betriebsanweisungen ist eine regelmäßige Unterweisung durchzuführen.
Persönliche Schutzausrüstung
- Fahrmischerführende grundsätzlich mit Sicherheitsschuhen S3 (für Baustellentätigkeiten), Schutzhandschuhen, Gehörschutz, Schutzbrille und Schutzhelm ausrüsten.
- Bei der Auswahl der Schutzhandschuhe Umgang mit feuchtem Beton beachten; der Umgang mit Betonlöser erfordert besondere Chemikalien-Schutzhandschuhe.
- Beim Umgang mit ätzenden Stoffen, z. B. Betonlöser, eine Spritzschutzschürze oder einen Schutzanzug verwenden.
- Bei der Auswahl geeigneter Schutzbrillen sowohl die Gefahr durch herumfliegende Betonbrocken als auch durch Flüssigkeitsspritzer berücksichtigen.
- Bei Reinigungsarbeiten mit hoher Staubentwicklung muss eine Atemschutzmaske P2 verwendet werden.
- Zur Hautreinigung und -pflege muss ein Hautschutzplan erstellt werden. Die entsprechenden Reinigungs- und Pflegemittel sind zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen
- DGUV Regel 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
- DGUV Regel 109-009 „Fahrzeug-Instandhaltung“
- Kapitel A 4.5