D 1.1 Schrapper und Materialboxen

Mögliche Gefahren

  • vom Schrapperkübel 1 getroffen oder eingezogen werden (auch Per­sonen und Fahrzeuge, die vor der Schrapperbox stehen, z. B. beim Anliefern von Material, Kleinabholer)
  • bei der Beseitigung von Frostbrücken oder Verstopfungen abstürzen, hineinstürzen, verschüttet werden oder vom Werkzeug getroffen werden
  • an den Materialaustragsschiebern eingequetscht oder abgeschert werden
  • bei Reparatur- und Wartungsarbeiten am Schrapper abstürzen
  • Abknicken des Auslegers oder Seilriss

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Warneinrichtung für Schrapperbetrieb erforderlich, z. B. Rundum­leuchte 2, Signalton, Hinweistafeln
  • Not-Halt 3 im Zufahrtbereich zu den Sternboxen anbringen
  • Sicherheitsabstand (mind. 0,5 m) zwischen Schrapper und fest stehenden Teilen auf der Schrapperbühne oder elektrisch verriegelter Zugang zur Schrapperbühne 4
  • Absturzsicherungen auf der Schrapperbühne und auf zu begehenden Teilen des Schrappers durch feste oder steckbare Geländer
  • Druckluftkanonen oder Rüttler an Boxen mit Material einbauen, das zur Brückenbildung neigt
  • Absperrhahn und Entlüftungseinrichtung für Druckluftkanonen einsetzen
  • Stocheröffnungen oberhalb der Austragsöffnungen zur Beseitigung von Verstopfungen anbringen
  • Sicherung der Schrapperboxen, z. B. durch
    • Einsatz von Überwachungseinrichtungen bei Automatikbetrieb, z. B. Kamera (das Videobild wird automatisch ausgewertet und führt zum Abschalten des Schrappers, wenn der Gefahrenbereich, z. B. von einem Lkw, befahren wird)
    • Lichtschranken im Zu- und Ausfahrtbereich der Boxen
    • Schranken im Zu- und Ausfahrtbereich des Mischwerkes (Zufahrtsschranke zu betätigen von der Mischwarte aus)
    • Induktionsschleifen vor den Materialboxen (die bei Überfahren durch Fahrzeuge den Schrapper zum Stillstand bringen)
  • Ebenerdige Materialboxen, die über einen Unterflurabzug verfügen, müssen mit einem Gitter oder mit Stangen abgedeckt sein, damit Personen nicht eingezogen werden können. 

Betrieb

  • Abstimmung mit Zulieferverkehr vor Befüllen der Sternbox
  • Abstimmung mit privater Kundschaft vor Befahren des Sternboxen­bereiches, Einrichten eines separaten Bereiches für diese Kundschaft
  • Fahrzeugverkehr steuern, z. B. durch Einbahnstraßenverkehr
  • Betreten der Schrapperbühne nur nach Abstimmung mit der für die Anlage verantwortlichen Person
  • Schrapperkübel bei Frost nicht am Boden liegend lagern

Reparatur und Wartung

  • Anlage abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern.
  • Bei Arbeiten mit Absturzgefahr: Absturzsicherungen schaffen oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz benutzen.
  • Für Einrichtarbeiten auf Handbetrieb umschalten.

Störungsbeseitigung

  • Anlage abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern.
  • Materialfluss
    • möglichst mit technischen Mitteln beseitigen,
    • bei Stocherarbeiten von oben: Absturzsicherungen verwenden,
    • Material nicht betreten.

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person, insbesondere
    • Seilprüfung (gleichmäßiges Auftrommeln des Seiles, Seilzustand)
    • Druckluftanlage
    • elektrische Anlage
    • Sicherheitseinrichtungen

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, ggf. Schutzbrille, Schutzhelm, ggf. Gehörschutz, ggf. PSA gegen Absturz, Warnweste

Weitere Informationen