D 1.1 Schrapper und Materialboxen
Mögliche Gefahren
- vom Schrapperkübel 1 getroffen oder eingezogen werden (auch Personen und Fahrzeuge, die vor der Schrapperbox stehen, z. B. beim Anliefern von Material, Kleinabholer)
- bei der Beseitigung von Frostbrücken oder Verstopfungen abstürzen, hineinstürzen, verschüttet werden oder vom Werkzeug getroffen werden
- an den Materialaustragsschiebern eingequetscht oder abgeschert werden
- bei Reparatur- und Wartungsarbeiten am Schrapper abstürzen
- Abknicken des Auslegers oder Seilriss
Maßnahmen
Technische Anforderungen
- Warneinrichtung für Schrapperbetrieb erforderlich, z. B. Rundumleuchte 2, Signalton, Hinweistafeln
- Not-Halt 3 im Zufahrtbereich zu den Sternboxen anbringen
- Sicherheitsabstand (mind. 0,5 m) zwischen Schrapper und fest stehenden Teilen auf der Schrapperbühne oder elektrisch verriegelter Zugang zur Schrapperbühne 4
- Absturzsicherungen auf der Schrapperbühne und auf zu begehenden Teilen des Schrappers durch feste oder steckbare Geländer
- Druckluftkanonen oder Rüttler an Boxen mit Material einbauen, das zur Brückenbildung neigt
- Absperrhahn und Entlüftungseinrichtung für Druckluftkanonen einsetzen
- Stocheröffnungen oberhalb der Austragsöffnungen zur Beseitigung von Verstopfungen anbringen
- Sicherung der Schrapperboxen, z. B. durch
- Einsatz von Überwachungseinrichtungen bei Automatikbetrieb, z. B. Kamera (das Videobild wird automatisch ausgewertet und führt zum Abschalten des Schrappers, wenn der Gefahrenbereich, z. B. von einem Lkw, befahren wird)
- Lichtschranken im Zu- und Ausfahrtbereich der Boxen
- Schranken im Zu- und Ausfahrtbereich des Mischwerkes (Zufahrtsschranke zu betätigen von der Mischwarte aus)
- Induktionsschleifen vor den Materialboxen (die bei Überfahren durch Fahrzeuge den Schrapper zum Stillstand bringen)
- Ebenerdige Materialboxen, die über einen Unterflurabzug verfügen, müssen mit einem Gitter oder mit Stangen abgedeckt sein, damit Personen nicht eingezogen werden können.
Betrieb
- Abstimmung mit Zulieferverkehr vor Befüllen der Sternbox
- Abstimmung mit privater Kundschaft vor Befahren des Sternboxenbereiches, Einrichten eines separaten Bereiches für diese Kundschaft
- Fahrzeugverkehr steuern, z. B. durch Einbahnstraßenverkehr
- Betreten der Schrapperbühne nur nach Abstimmung mit der für die Anlage verantwortlichen Person
- Schrapperkübel bei Frost nicht am Boden liegend lagern
Reparatur und Wartung
- Anlage abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern.
- Bei Arbeiten mit Absturzgefahr: Absturzsicherungen schaffen oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz benutzen.
- Für Einrichtarbeiten auf Handbetrieb umschalten.
Störungsbeseitigung
- Anlage abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern.
- Materialfluss
- möglichst mit technischen Mitteln beseitigen,
- bei Stocherarbeiten von oben: Absturzsicherungen verwenden,
- Material nicht betreten.
Prüfungen
- regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person, insbesondere
- Seilprüfung (gleichmäßiges Auftrommeln des Seiles, Seilzustand)
- Druckluftanlage
- elektrische Anlage
- Sicherheitseinrichtungen
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, ggf. Schutzbrille, Schutzhelm, ggf. Gehörschutz, ggf. PSA gegen Absturz, Warnweste
Weitere Informationen
- Kapitel A 1.10, A 1.21, A 3.2
- Fachbereich AKTUELL FBRCI-014
Sicherheitskonzepte für den Automatikbetrieb von Schrapperanlagen in der Betonindustrie
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4478