Arbeiten mit Auffangsystemen und gleichzeitiger Benutzung weiterer persönlicher Schutzausrüstungen

Vor allem im Baugewerbe, im Bergbau und in der chemischen Industrie fallen Arbeiten an, die eine gleichzeitige Nutzung von Auffangsystemen und weiteren persönlichen Schutzausrüstungen erfordern. Etwa beim Befahren von Behältern, bei Sanierungsarbeiten oder Rettungstätigkeiten von Gruben- und Feuerwehren. In diesen Fällen findet sich z.B. die Kombination von Auffangsystem, Kopfschutz und Atemschutz. Nach einem aufgefangenen Sturz kann es lebenswichtig sein, dass der Atemschutz erhalten bleibt. 

Nach den „Allgemeinen Anforderungen an alle PSA-Arten“ im Anhang II der PSA-Richtlinie dürfen die persönlichen Schutzausrüstungen unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen keine Gefahren und Störungen verursachen.
Durch Fallversuche (Für die Praxis: Untersuchungen an Kombinationen von persönlichen Schutzausrüstungen (PDF)) wurden

  • die gegenseitigen Beeinflussungen
  • spezielle Verletzungsrisiken
  • besondere Effekte der einzelnen PSA-Arten

beim Fall und Auffangvorgang untersucht.

Aufgrund dieser Fallversuche ist mit folgenden Gefährdungen zu rechnen:

  • Versagen der Atemschutzfunktion durch beschädigte oder abgerissene Filter,  undichte Masken und Unterbrechung der Luftzufuhr
  • Körperschäden in Form von Gesichtsverletzungen, Druck-/Schnitt-/Schürfverletzungen  im Hals-/Kehlkopfbereich und Prellungen im Lendenwirbelsäulen-/Gesäßbereich
  • eine kritische rückwärtige Nickbewegung des Kopfes bei Benutzung der vorderen Fangöse mit möglichen Verletzungen im Halswirbelsäulenbereich
  • eine Rutschbewegung der hinteren Fangöse mit dem Karabinerhaken in den Nacken-/Kopfbereich mit möglichen Verletzungen

Die grundsätzlichen Konsequenzen aus diesen Fallversuchen:

  • die Fallstrecke so kurz wie möglich halten
  • den Anschlagpunkt immer oberhalb des Benutzers wählen
  • Hängeversuch zur Auswahl eines geeigneten Auffanggurtes
  • Industrieschutzhelme nur mit geeignetem Kinnriemen