Arbeiten mit Auffangsystemen und gleichzeitiger Benutzung weiterer persönlicher Schutzausrüstungen
Vor allem im Baugewerbe, im Bergbau und in der chemischen Industrie fallen Arbeiten an, die eine gleichzeitige Nutzung von Auffangsystemen und weiteren persönlichen Schutzausrüstungen erfordern. Etwa beim Befahren von Behältern, bei Sanierungsarbeiten oder Rettungstätigkeiten von Gruben- und Feuerwehren. In diesen Fällen findet sich z.B. die Kombination von Auffangsystem, Kopfschutz und Atemschutz. Nach einem aufgefangenen Sturz kann es lebenswichtig sein, dass der Atemschutz erhalten bleibt.
Nach den „Allgemeinen Anforderungen an alle PSA-Arten“ im Anhang II der PSA-Richtlinie dürfen die persönlichen Schutzausrüstungen unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen keine Gefahren und Störungen verursachen.