Wirksamkeit von "Erdungszungen" als Schutzmaßnahme bei Feststoffzugabe

Elektrostatisch aufgeladener Feststoff stellt eine Zündgefahr für Lösemitteldämpfe dar, die Feststoffzugabe zu Lösemitteln oberhalb des Flammpunkts ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Sichere Maßnahmen für die Zugabe sind teuer (z. B. Inertisierung) oder aufwändig (Einhalten einer Reihe von Randbedingungen). Abweichen von dieser Vorgabe ist Ursache für Brände und Explosionen, die bei diesem Verfahrensschritt auftreten. Können "Erdungszungen" die Zündgefahr wirksam beseitigen, dann stellen sie eine preisgünstige Schutzmaßnahme dar, die auch einfach nachrüstbar ist. Der Nachweis mangelnder Wirksamkeit wäre ein Argument, um die Erfordernis anderer Verfahrensweisen/Schutzmaßnahmen, die aufwändiger oder teurer sind, zu begründen.