Psychotrauma nach Unfällen

Hilfe für Betroffene

Nach Unfallereignissen im Betrieb müssen nicht nur körperlich Verletzte versorgt werden, sondern auch Personen, die eine psychische Traumatisierung erlitten haben. Ein Psychotrauma entsteht z. B. dann, wenn man als Augenzeuge bzw. Augenzeugin oder Helferin bzw. Helfer den Unfall und vielleicht sogar den Tod eines Menschen miterlebt hat. Aus dem Trauma kann sich eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickeln, eine Erkrankung, die mitunter zu Arbeitsunfähigkeit führt.

Die BG RCI unterstützt Mitgliedsbetriebe, die im Rahmen ihres Notfallmanagements auch eine psychologische Erstbetreuung anbieten wollen. Sie organisiert schnell und unbürokratisch eine gegebenenfalls erforderliche therapeutische Weiterbehandlung von Beschäftigten, die im Beruf ein Psychotrauma davongetragen haben.

Extremereignis – Was tun?

Ausführliche Informationen zum notfallpsychologischen Angebot der BG RCI sind im Merkblatt A 022 „Extremereignis – Was tun? Das Betreuungsangebot der BG RCI bei Ereignissen mit psychischer Extrembelastung“ zusammengefasst.

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