Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Das psyBel Programm der BG RCI

Das Arbeitsschutzgesetz fordert explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben. 

Die BG RCI hat für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung das psyBel Programm „Psychische Belastung erkennen – gesunde Arbeitsbedingungen gestalten“ entwickelt. Darin finden Sie Informationsmaterialien rund um das Thema aber auch verschiedene Instrumente zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Betrieb. 

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