Erste Hilfe im Betrieb

Selbst im sichersten Betrieb kann es zu Unfällen kommen. Manche sind so schwer, dass die Verletzten intensiv versorgt werden müssen, bis der Notarzt eintrifft. Diese Erstversorgung kann Leben retten und dafür sorgen, dass die Verletzungsfolgen weniger schwer werden. Darum ist jeder Betrieb per Gesetz verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern bereitzustellen, die im Notfall Erste Hilfe leisten können, um Verletzungsfolgen zu reduzieren. Wie viele diesbezüglich ausgebildete Personen im Betrieb notwendig sind, hängt neben der Zahl der Beschäftigten auch von der Art der Gefahren und der Struktur des Betriebes ab. Die Anzahl der jeweils erforderlichen Ersthelfer und Ersthelferinnen regelt DGUV Vorschrift 1.

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Die Ersthelfer-Ausbildung kann bei dafür speziell ermächtigten Stellen absolviert werden. Dies sind neben den bekannten Hilfsorganisationen auch weitere durch die Unfallversicherungsträger ermächtigte Stellen. Weitere Informationen finden Sie im Fachbereich Erste Hilfe der DGUV.

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Fragen beantworten Ihnen auch gerne die Kolleginnen und Kollegen aus der Präventionsabteilung Gesundheit-Medizin-Psychologie.

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Erste Hilfe bei Unfällen mit ätzenden oder giftigen Stoffen

Welche Spülflüssigkeiten kommen in Frage?

Bei Unfällen mit ätzenden Stoffen ist die schnelle und effiziente Spülung mit viel Wasser das Mittel der ersten Wahl. Nur wenn kein fließendes Wasser aus Trinkwasserleitungen zur Verfügung steht, sind Spülflüssigkeiten zulässig. Hierzu wurde 2006 nach Diskussion mit Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen im In- und Ausland und Vorstellung bei Fachgesellschaften und Industrievertretern eine Leitlinie verfasst. Diese Leitlinie „Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe” beschreibt die bewährten Standardmaßnahmen und zählt die Ausnahmen auf, in denen auf fertig abgepackte Spülflüssigkeiten zurückgegriffen werden darf. Sie beschreibt die Anforderungen, die an Spülflüssigkeiten zu stellen sind und hilft so bei der Auswahl der richtigen Spülflüssigkeit. Die Leitlinie wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Leitlinie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" (Stand 07/2022)

Betriebsanweisung Augenspülpackungen (Stand 07/2022)


Alle Angebote der BG RCI zum Thema "Erste Hilfe"

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