Schritt 7: Wirksamkeitsprüfung
Die Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen muss überprüft werden. Dazu gehört zum Beispiel die regelmäßige Überprüfung der Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen sowie der Einhaltung von Grenzwerten.
Führt die Wirksamkeitsprüfung zum Ergebnis, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend oder neue Gefährdungen entstanden sind, muss die Gefährdungsbeurteilung erneut durchgeführt werden.
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