Anforderungen an Hersteller/Händler

Für jedes persönliche Absturzschutzsystem muss eine Bescheinigung über eine Baumusterprüfung vorliegen.

Der Hersteller muss schriftliche Anleitungen für den Gebrauch, die Wartung und die regelmäßigen Überprüfungen liefern. Sofern er für das persönliche Absturzschutzsystem eine Instandsetzung erlaubt, muss auch dafür eine schriftliche Anleitung vorliegen.
Der Hersteller muss darauf hinweisen, dass für jedes Bestandteil, Teilsystem oder System eine Dokumentation geführt werden sollte.
Darüber hinaus muss jedes persönliche Absturzschutzsystem gekennzeichnet sein und das persönliche Absturzschutzsystem ist so zu verpacken, dass es während des Transportes geschützt ist.