Arbeiten mit persönlichen Absturzschutzsystemen
Arbeiten mit Absturzgefahr erfordern eine festgelegte und verbindliche Vorgehensweise. Sie ist in der Betriebsanweisung festgelegt. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Gefährdungsbeurteilung und entsprechende Betriebsanweisungen bereits vorliegen.
Ist das der Fall, ist so zu verfahren, wie die Gefährdungsbeurteilung es vorgibt und die Mitarbeiter sind an Hand der Betriebsanweisung zu unterweisen.
Ist das nicht der Fall, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Absturzgefahr besteht und persönliche Absturzschutzsysteme einzusetzen sind, muss ein geeignetes persönliches Absturzschutzsystem ausgewählt werden. Eine Betriebsanweisung ist zu erstellen. An Hand der Betriebsanweisung erfolgt die Unterweisung (und Übung) der Mitarbeiter.
Die Vorgehensweise wird an zwei Beispielen demonstriert. Das erste Beispiel zeigt, wie die erforderlichen Handlungsschritte zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung aussehen können. In dem Beispiel werden nur die Gefährdungen durch einen möglichen Absturz betrachtet. Die Gefährdungsbeurteilung im zweiten Beispiel beurteilt die Gefährdung durch den Einsatz von Auffang- und Rettungssystemen.