Etiketten erleichtern das Kennzeichnen in Laboratorien

Vereinfachtes Kennzeichnungssystem der DGUV für Standflaschen in Laboratorien 

Unter Berücksichtigung der CLP-Verordnung wurde ein vereinfachtes Kennzeichnungssystem für Standflaschen in Laboratorien entwickelt. Dafür hat sich ein Konzept bewährt, welches neben den Piktogrammen auch mit Stichworten auf dem Aufkleber die Gefährdung nennt. Damit ist eine vereinfachte Kennzeichnung (auch nach TRGS 201) möglich, die dennoch auf einen Blick viel mehr Informationen vermittelt als andere Konzepte.

Kernelement dieser Systematik sind Piktogramm-Phrasenkombinationen. Der Informationsgehalt der H-Sätze wurde dabei komprimiert und in sogenannte Phrasen überführt. Die praktische Ausführung kann z. B. in Bögen selbstklebender Piktogramme mit Eindruck der Phrasen erfolgen. Eine laborgerechte Auswahl von häufiger und weniger häufig benötigten Piktogramm-Phrasenkombinationen lässt sich auf einem einzigen Bogen unterbringen und ist so vor Ort leicht vorzuhalten. Gegenüber den in der Praxis bewährten Selbstklebebögen nach altem Kennzeichnungssystem hat sich die Anzahl der zur Auswahl verfügbaren Aufklebersorten lediglich geringfügig erhöht. 

Die Erstellung eines Etiketts reduziert sich damit auf das Ausfüllen des Etiketts mit der Stoffbezeichnung (und gegebenenfalls weiteren laborinternen Informationen, wie zum Beispiel einer Gebindenummer) sowie das Aufkleben von in der Regel bis zu drei Piktogramm-Phrasen-Aufklebern und eventuell einer abschließenden Schutzfolie.


Die Piktogramm-Phrasenkombinationen zum Download:

Vereinfachte Kennzeichnung als SVG-/PNG-Dateien

Frei skalierbare Piktogramm-Phrasenkombinationen (SVG-Dateien) der vereinfachten Kennzeichnung sind in einer ZIP-Datei zusammengefasst. Sie können die einzelnen Graphiken in jedem Text- oder Graphikprogramm auf die gewünschte Größe ziehen und ausdrucken.

ZIP-Datei herunterladen

Vereinfachtes Kennzeichnungssystem mit Piktogramm-Phrasenkombinationen im EMF-Format (ZIP-Archiv)

  • EMF (Download als ZIP-Datei) (978 KB)

Aufkleber

Für die vereinfachte Kennzeichnung von Gefahrstoffen in Laboratorien nach GHS können Sie Selbstklebe-Etiketten in verschiedenen Größen und Ausführungen im Medienshop der BG RCI bestellen: Papier zum Überkleben mit Schutzfolie (M 060-3 und M 060-4) bzw. Kunststoff, stark klebend, wasserabweisend und UV-beständig (M 060-5) sowie Vinylfolie (M 060-6).

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Erläuterungen zur Anwendung des vereinfachten Kennzeichnungssystems

  • Das Merkmal „Explosiv“ kann als Sammelmerkmal verwendet werden, eine relevante Mehrinformation wird im Labor durch eine Abstufung H200ff , H240 nicht gewonnen. 
  • Für die Brennbarkeiten und Entzündungsgefahren genügt im Labor eine Differenzierung nach „Extrem entzündbar“ und „(Leicht) entzündbar“, Brennbarkeit mit Wasser wird dabei zur extremen Entzündbarkeit gerechnet. Selbstentzündliche Stoffe erhalten eine eigene Phrase. 
  • Die H-Sätze zur krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Wirkung werden auf die beiden Niveaus „CMR-Stoff Kat. 1“ und „CMR-Stoff Kat. 2“ reduziert.
  •  Die H-Sätze zur spezifischen Zielorgantoxizität (STOT) werden auf die beiden Aussagen „Schädigt die Organe“ für die Kategorie 1 und „Kann Organe schädigen“ für Kategorie 2 verdichtet. Auf eine Unterscheidung, ob dies bei einmaliger oder wiederholter Exposition zutrifft, kann im Labor verzichtet werden. Die Kategorie 3 STOT, Atemwegsreizung, kann mit der Phrase „Reizend“ abgedeckt werden, die Wirkung auf das zentrale Nervensystem erhält die neue Phrase „Betäubend“.
  • Die „Ätz- und Reizwirkung“ auf Haut und Augen wird jeweils nicht differenziert, da im Laboratorium die ständige Pflicht zum Tragen einer Schutzbrille besteht.
  • In der Regel kann in Laboratorien wegen der grundsätzlichen fachgerechten Entsorgung auf das Piktogramm „Umwelt“ verzichtet werden. Falls auf Gewässergefährdung hingewiesen werden soll, kann das selbsterklärende Piktogramm „Umwelt“ ohne zusätzliche Phrase verwendet werden. 
  • Auf das Piktogramm „Ausrufezeichen“ mit Textphrase „Ozonschädigend“ kann ebenfalls verzichtet werden. Diese Gefahrenklasse betrifft nur eine geringe Anzahl an Stoffen, deren Einsatz gesetzlich stark reglementiert ist. Laboratorien, die mit diesen Stoffen umgehen, müssen die Beschäftigten entsprechend gesondert unterweisen.

In Laboratorien ist eine Kennzeichnung mit bis zu drei Piktogramm-Phrasenkombinationen für die Hauptgefahren ausreichend, im Einzelfall können es auch mehr als drei sein.

Angabe der Expositionspfade:
Es wird ein Zusatzaufkleber angeboten, auf dem die relevanten Expositionspfade durch Ankreuzen ausgewählt werden können.

Zusätzlich wurden folgende ergänzende Hinweise aufgenommen:

  • „Entwickelt giftige Gase mit Wasser oder Säure“ [Anmerkung: Eine Unterscheidung nach der Giftigkeit ist in der Laborpraxis nicht hilfreich]
  • „Im trockenen Zustand explosiv“ [Anmerkung: Hinweis für Bestandsgebinde auf die verloren gehende Phlegmatisierung]
  • „Reagiert heftig mit Wasser“
  • „Kann gefährlich altern“ [Anmerkung: Nimmt die Peroxidbildung und andere gefährliche Veränderungen beim Stehen auf].

Weitere Erläuterungen finden Sie im Merkblatt M 060 „Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung - Was ist zu tun?“, zu beziehen ebenfalls im Medienshop.

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Die englischsprachige Version erreichen Sie durch Klick auf das Flaggen-Symbol.