Transport gefährlicher Güter

Damit Chemikalien hergestellt und verwendet werden können, müssen diese auch befördert werden. Häufig handelt es sich dabei um den Transport gefährlicher Güter. Wichtig bei diesen Transporten ist, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen und Gefahren für die Umwelt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Aus diesem Grund wurden nationale und internationale Sicherheitsvorschriften für die verschiedenen Verkehrsträger erlassen. 

In Deutschland werden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit Zustimmung des Bundesrats erlassen. 

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Der Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung (BAM) wurden in Deutschland umfangreiche Zuständigkeiten aus den Bereichen Klassifizierung, sowie Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen gefährlicher Güter zugewiesen. 

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Neben diesen bundesweiten Zuständigkeiten des BMV und der BAM sind in den einzelnen Bundesländern für die Umsetzung der Gefahrgutvorschriften in der Regel die Verkehrsministerien der Länder zuständig. Als solches hat beispielsweise das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) ebenfalls ein umfangreiches Informationsangebot im Internet bereitgestellt.

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Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) informiert auf einer Themenseite umfassend über die Themen

  • Infrastruktur
  • Logistik & Verkehr
  • Transportsicherheit
  • Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS)
  • Verpackungen

Der VCI gibt Hilfestellungen durch zahlreiche Leitfäden und Leitlinien, Berichte, Publikationen und Checklisten.

Ansprechpartner beim VCI ist Herr Benzing.
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