Instandhaltung
Instandhaltungsarbeiten zählen zu den gefährlichsten betrieblichen Tätigkeiten und zeichnen ein überdurchschnittliches Unfallgeschehen. Die Anzahl der schweren und tödlichen Unfälle ist dabei besonders hoch.
Instandhaltung – sicher und erfolgreich
Instandhaltung ist gemäß DIN 31051:2012-09 „Grundlagen der Instandhaltung“ die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, sodass es die geforderte Funktion erfüllen kann. Instandhaltungsmaßnahmen können Wartung, Inspektion und Instandsetzung sein.
Sowohl geplante Instandhaltung als auch nicht geplante Instandhaltung gehen mit einem hohen Risiko einher: Die Auswertung der Unfälle des Jahres 2020 zeigte, dass zwei Drittel der schweren Unfälle bei Instandhaltungsarbeiten geschahen. Dies ist keine neue Erkenntnis. Die Unfallquote der Instandhaltenden ist lauf DGUV Information 209-015 „Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen“ 10 bis 20mal höher, als bei Fertigungspersonal. Die Präventionskultur im Unternehmen und das Verhalten der Beschäftigten sind hierbei von entscheidender Bedeutung.
Besondere Gefährdungen ergeben sich bei der Instandhaltung hoch automatisierter Anlagen. Eingriffe durch Menschen geschehen vorrangig nach Störung zur Reparatur (oft unvorbereitetes, ungeplantes Eingreifen) oder der Instandhaltung von Maschinen (in der Regel geplant). Hierbei kommen Gefahrquelle und Mensch zusammen. Dies führt zu hohen Gefährdungen.
Diesen Gefährdungen begegnen erfahrene Instandhaltende mit guter Vorbereitung. Vieles muss hierbei vorausgeplant werden. Wir haben für Sie, Ihre Instandhaltenden und weitere Beteiligte eine Präsentation zum Einstieg in die Planungsphase erstellt.
Powerpoint Präsentation „Instandhaltung“
Nichts ist so gut wie die persönliche Beratung
Selbst noch so sorgfältig und fundiert erstellte Medien lassen mitunter Fragen offen. Wir lassen Sie aber auch dann nicht allein, sondern helfen Ihnen gerne mit einer Erklärung. Wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Aufsichtsperson, die Ihnen bei Bedarf gerne auch den Kontakt zu unserem Expertennetzwerk in unseren Präventionsabteilungen der BG RCI oder den Fachbereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vermitteln kann.
Sie finden Ihren persönlichen Manager für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ganz einfach über unsere PLZ-Suche nach Ihrem Präventionszentrum und Ihrer Aufsichtsperson.
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Wenn Sie an der Alternativen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ teilnehmen, steht Ihnen auch unsere Präventionsabteilung „KMU-Beratung Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin“ zur Verfügung.
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