Biologische Arbeitsstoffe
Die GESTIS-Biostoffdatenbank – Kompakte Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz!
Wer mit Biostoffen arbeitet, muss über ihr Gefährdungspotenzial Bescheid wissen. Die GESTIS-Biostoffdatenbank enthält eine Fülle von Informationen: über die Einstufung in die Risikogruppen bis zu Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Biostoffe wie z. B. Mikroorganismen sind allgegenwärtig und vielfach auch nützlich. Ohne sie können wir nicht überleben – denn einige bauen einen Schutzfilm auf unserer Haut auf, andere sorgen für eine funktionierende Verdauung. Sogar ganze Industriezweige setzen auf Mikroorganismen: So gehören Bakterien, Pilze und Co. zu den Basissubstanzen der Biotechnologie; die Pharmaindustrie nutzt sie zur Herstellung von Antibiotika und Enzyme sind in der Wasch- und Reinigungsmittelindustrie nicht mehr wegzudenken. Eine Vielzahl von Biostoffen wird auch in der Wissenschaft und der Forschung sowie in der Biotechnologie und der Versuchstierhaltung gezielt eingesetzt oder sie treten dort auf. Im Gesundheitsdienst, in der Veterinärmedizin, bei Reinigungs- und Sanierungsarbeiten, der Abwasser- und Abfallwirtschaft sowie in Schlachtbetrieben kann man ebenfalls mit ihnen in Berührung kommen – dabei können jedoch Gefährdungen auftreten. Denn es gibt unter den Biostoffen auch zahlreiche Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten, die beim Menschen Infektionskrankheiten und andere gesundheitliche Probleme verursachen können! Die am Arbeitsplatz auftretenden Biostoffe müssen daher in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und Grundlage für einen systematischen und erfolgreichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz im beruflichen Alltag.
Wissen bündeln
Das nötige Wissen für die Gefährdungsbeurteilung und somit für den sicheren Umgang findet man bisher verstreut in verschiedenen Medien. Die GESTIS-Biostoffdatenbank führt es einheitlich gegliedert zusammen, bündelt es und macht es online rund um die Uhr an jedem Ort verfügbar. Der Zugriff ist auch mit Smartphones und Tablets möglich. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Der Zugang ist kostenlos.
Merkblatt B 002 „Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maßnahmen“
Unter Federführung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie werden in Expertenkreisen die Merkblätter der Reihe „Sichere Biotechnologie“ erarbeitet. Sie geben Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, beschreiben die Vorgehensweise bei der Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen, enthalten umfangreiche Listen eingestufter biologischer Arbeitsstoffe und beschreiben die zu treffenden Schutzmaßnahmen.
Im Merkblatt B 002 „Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maßnahmen“ (DGUV Information 213-086) sind die sicherheitstechnischen Einzelheiten hinsichtlich der Beschaffenheit, der Ausrüstung und der Organisation zusammengestellt. In diesem Merkblatt werden die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen für die Schutzstufen 1 bis 4 anschaulich ausgewiesen. Somit liegt ein Leitfaden vor, der dem Betreiber Auskunft gibt, welche sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem Stand der Technik zu beachten sind. Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften der biologischen Arbeitsstoffe kann es im Einzelfall notwendig sein, zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Einige in diesem Merkblatt behandelte Themen sind sehr komplex, sodass die abgefassten Kapitel in voller Länge den Rahmen der Druckfassung sprengen würden. Daher sind im Merkblatt zu den Themen „Biosecurity in mikrobiologischen und biotechnischen Laboratorien“ (Kapitel 4.10), „Prüfungen von Autoklaven“ (Kapitel 5.11.3), „Arbeitsmittel und -verfahren mit besonderem Gefährdungspotenzial“ (Kapitel 5.16) und „Brandschutz“ (Kapitel 13) nur die Kurzfassungen der Kapitel abgedruckt. Auch das Kapitel 11 „Transport und Versand“ ist im Merkblatt nur in Kurzform enthalten. Die Gefahrgutvorschriften sind für die einzelnen Verkehrsträger spezifisch und unterliegen ständigen Änderungen. Die Regelungen der „International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations“ (IATA-DGR) werden zum Beispiel jährlich überarbeitet. Eine Online-Version kann dagegen entsprechend aktualisiert werden.
Die ausführlichen Fassungen der folgenden Kapitel können Sie im Downloadcenter der BG RCI herunterladen:
- Kapitel 4.10 „Biosecurity in mikrobiologischen und biotechnischen Laboratorien“
- Kapitel 5.11.3 „Prüfung von Autoklaven“
- Kapitel 5.16 „Arbeitsmittel und -verfahren mit besonderem Gefährdungspotenzial“
- Kapitel 11 „Transport und Versand“
- Kapitel 13 „Brandschutz“
Info für Betriebsgründer
Für Firmengründer im Bereich der Bio- und Gentechnologie ist ein Leitfaden verfügbar, der die ersten Schritte zur Umsetzung der Unternehmerverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erläutert.
Hier kommen Sie zu den Basisinformationen für Unternehmensgründer Laboratorien
European Biosafety Association (EBSA)
Die European Biosafety Association (EBSA) macht es sich als eine gemeinnützige Europäische Vereinigung zur Aufgabe, das Wissen und das Verständnis für Biologische Sicherheit sowie den Schutz vor missbräuchlichen Anwendungen von Biostoffen und den Dialog über biologische Risiken zu fördern und die Zusammenarbeit mit den relevanten europäischen und internationalen Institutionen zu suchen.
Wechseln Sie zur Webseite der European Biosafety Association (EBSA)
Die englischsprachige Version erreichen Sie durch Klick auf das Flaggen-Symbol.