Biologische Arbeitsstoffe

Wer mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) arbeitet, muss über ihr Gefährdungspotenzial und die geeigneten Schutzmaßnahmen Bescheid wissen. In verschiedenen Industriezweigen und Unternehmen ist der Umgang mit Biostoffen für zahlreiche Beschäftigte an der Tagesordnung. Neben der Wissenschaft und Forschung, werden beispielsweise in der Biotechnologie oder der Pharmaindustrie Biostoffe gezielt eingesetzt. 

Aber auch im Gesundheitsdienst, in der Veterinärmedizin, bei Reinigungs- und Sanierungsarbeiten, in der Abwasser- und Abfallwirtschaft sowie in Schlachtbetrieben können Beschäftigte mit Biostoffen in Kontakt kommen. Hierdurch können Gefährdungen auftreten, da verschiedene Biostoffe Infektionskrankheiten auslösen und andere gesundheitliche Probleme verursachen können. 

Die am Arbeitsplatz auftretenden Biostoffe und das von ihnen ausgehende Gefährdungspotenzial müssen daher in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Die Gefährdungsbeurteilung stellt das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz dar und dient als Grundlage für einen systematischen und erfolgreichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz im beruflichen Alltag.


Merkblätter der BG RCI unterstützen beim sicheren Umgang mit Biostoffen

Unter Federführung der BG RCI werden in Expertenkreisen die Merkblätter „Sichere Biotechnologie“ erarbeitet, die als Hilfestellung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden können.

Einen zentralen Aspekt bei der Gefährdungsbeurteilung stellen die Risikogruppen der Biostoffe dar, mit denen Beschäftigte arbeiten oder in Kontakt kommen können. Biostoffe werden aufgrund des von ihnen ausgehenden Infektionsrisikos nach dem Stand der Wissenschaft in die Risikogruppe 1 bis 4 eingestuft. 

Die BG RCI veröffentlicht in den Merkblättern B 004 bis B 009 neben den Risikogruppen auch weiterführende relevante Informationen zu den jeweiligen Biostoff-Gruppen. 

Mit dem Merkblatt B 002 „Biologische Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maßnahmen“ liegt ein Leitfaden vor, der dem Betreiber Auskunft gibt, welche sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem Stand der Technik in Laboren der Schutzstufen 1 bis 4 zu beachten sind.

Einrichtungen mit Versuchstierhaltungen finden Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung und zu sachgerechten Schutzmaßnahmen im Merkblatt B 012 „Versuchstierhaltungen“.

Die Merkblätter sind als Printversion und zum Download im Mediencenter der BG RCI verfügbar.

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Die GESTIS-Biostoffdatenbank

Weitere Hilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung liefert zudem die GESTIS-Biostoffdatenbank, ein Kooperationsprojekt des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der BG RCI. Die GESTIS-Biostoffdatenbank sammelt und bündelt Wissen und Informationen in einer einheitlich gegliedert Struktur und macht sie online rund um die Uhr an jedem Ort verfügbar, da der Zugriff auch mit Smartphones und Tablets möglich ist. Der Zugang ist kostenlos und erfordert keine Registrierung.

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Betriebsanweisungen nach Biostoffverordnung

Werden Tätigkeiten mit Biostoffen in Unternehmen ausgeübt und handelt es sich nicht ausschließlich um Biostoffe der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen müssen nach § 14 der Biostoffverordnung Betriebsanweisungen erstellt werden. Grundlage der Betriebsanweisungen ist die zuvor erstellte Gefährdungsbeurteilung. Eine Hilfestellung bei der Erstellung bietet die DGUV Information 213-016 „Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung“. 

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