Maschinensicherheit

Die Präventionsabteilung Technische Sicherheit berät mit seinem Referat „Maschinen- und Produktsicherheit“ zu Fragen der Maschinensicherheit und Produktsicherheit.

Neben technischen Fragestellungen werden auch technisch-juristische Themen aufgegriffen.
Dabei werden von uns wiederkehrende Fragestellungen und Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen aufgearbeitet und im Zusammenwirken mit betrieblichen Praktikerinnen und Praktikern, Verbänden und Maschinenherstellerfirmen Arbeitshilfen und Sicherheitskonzepte für bestimmte Maschinenarten erstellt.
Schwerpunkte in der Beratung:

  • Überprüfung und gemeinsame Ausarbeitung von Sicherheitskonzepten
  • Überprüfung von sicherheitsgerichteten Maschinensteuerungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung in Bezug auf die Ausführung von Schutzeinrichtungen
  • Beratung und Anleitung zur Anwendung von Normen, Richtlinien, nationalen und internationalen Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) für Maschinen
  • Beratung zur CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung für Maschinenanlagen
  • Beratung beim Eigenbau sowie bei wesentlichen Veränderungen von Maschinen

Kontakt:
Präventionsabteilung Technische Sicherheit

Sie haben eine Beratungsanfrage zur technischen Sicherheit (Anlagen, Druckbehälter, Maschinen oder Produkte)?

Dann nutzen Sie doch einfach unser neues Kontaktformular und senden uns dieses mit aussagekräftigen Fotos sowie das Typenschild oder die Produktkennzeichnung als Anhang per E-Mail an die angegebene Adresse zu. Schauen Sie sich dazu auch unsere Kurzanleitung an.

Präventionsmedien:

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Aktuelles

Wir informieren zur neuen EU-Maschinenverordnung

Die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch eine europäische Maschinenverordnung ersetzt. Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt ab dem 19.07.2023 unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat in Kraft.

Den neuen Verordnungstext finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1230, eine erste Berichtigung unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230R(01).

Die neue EU-Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und muss ab dem 20.01.2027 durch die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer, Bevollmächtigte oder Händler) angewendet werden. Bis zu diesem Stichtag bleibt die Maschinenrichtlinie in Anwendung. Die Artikel 26 bis 42 (Kapitel 5), die bereits ab dem 20.01.2024 anzuwenden sind, betreffen nur die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen.

Im Wesentlichen wurden die Inhalte der Maschinenrichtlinie in die EU-Maschinenverordnung übertragen. Die Reihenfolge der Artikel und Anhänge wurde geändert. Im Anhang XII der neuen EU-Maschinenverordnung befindet sich eine entsprechende Tabelle. Weitergehende Informationen zu den Änderungen enthält eine deutschsprachige Synopse unter DE-EUROGIP-ETUI_Machinery-from-the-Directive-to-the-new-Regulation-V1-2023-12.pdf

Begriffe und Definitionen wurden teilweise überarbeitet. Hinzugekommen sind die Themen

  • Cybersicherheit und
  • maschinelles Lernen.

Wir werden Sie an dieser Stelle weiter informieren.