Maschinensicherheit
Die Präventionsabteilung Technische Sicherheit berät mit seinem Referat „Maschinen- und Produktsicherheit“ zu Fragen der Maschinensicherheit und Produktsicherheit.
Neben technischen Fragestellungen werden auch technisch-juristische Themen aufgegriffen.
Dabei werden von uns wiederkehrende Fragestellungen und Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen aufgearbeitet und im Zusammenwirken mit betrieblichen Praktikerinnen und Praktikern, Verbänden und Maschinenherstellerfirmen Arbeitshilfen und Sicherheitskonzepte für bestimmte Maschinenarten erstellt.
Schwerpunkte in der Beratung:
- Überprüfung und gemeinsame Ausarbeitung von Sicherheitskonzepten
- Überprüfung von sicherheitsgerichteten Maschinensteuerungen
- Sicherheitstechnische Überprüfung in Bezug auf die Ausführung von Schutzeinrichtungen
- Beratung und Anleitung zur Anwendung von Normen, Richtlinien, nationalen und internationalen Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) für Maschinen
- Beratung zur CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung für Maschinenanlagen
- Beratung beim Eigenbau sowie bei wesentlichen Veränderungen von Maschinen
Kontakt:
Präventionsabteilung Technische Sicherheit
Sie haben eine Beratungsanfrage zur technischen Sicherheit (Anlagen, Druckbehälter, Maschinen oder Produkte)?
Dann nutzen Sie doch einfach unser neues Kontaktformular und senden uns dieses mit aussagekräftigen Fotos sowie das Typenschild oder die Produktkennzeichnung als Anhang per E-Mail an die angegebene Adresse zu. Schauen Sie sich dazu auch unsere Kurzanleitung an.
Präventionsmedien:
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Aktuelles
Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Sicherheit von Maschinen und verfahrenstechnischen Anlagen
Save the date: Fachdialog Technische Sicherheit am 13. und 14. März 2024 in Langenhagen
Der Fachdialog Technische Sicherheit ist interdisziplinär und greift alle zwei Jahre aktuelle gemeinsame Themen aus den Referaten der Präventionsabteilung Technische Sicherheit auf. Der nächste Fachdialog Technische Sicherheit findet unter dem Titel „Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Sicherheit von Maschinen und verfahrenstechnischen Anlagen“ am 13. und 14. März 2024 in Langenhagen statt.
Wir sprechen über Chancen und Risiken digitaler Technologien für die Sicherheit von Maschinen und verfahrenstechnischen Anlagen, denn viele Unternehmen aller Branchen und Größen digitalisieren bereits ihre Produktionsprozesse oder sind im Begriff, dies zu tun. Im Erfahrungsaustausch diskutieren wir mögliche Lösungsansätze für Gefährdungen, die aus der Digitalisierung entstehen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung werden unter www.bgrci.de bereitgestellt.
DGUV Information 213-114 "Checkliste: Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern"
Die DGUV Information 213-114 besteht aus einer Checkliste, mit deren Hilfe Manipulationspotenziale in Bezug auf Schutzeinrichtungen von Maschinen erkannt werden können. Die Checkliste besteht aus den folgenden Elementen:
- Beschaffung der Maschine
- Eignung der Maschine
- Eignung der Schutzeinrichtungen
- Mitarbeiterführung und Schulung
DGUV Information 213-114 "Checkliste: Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern" (PDF-Datei mit Ausgabedatum 2022.11)
Fachbereich AKTUELL FBRCI-011 „Bandmesserschneidmaschinen für Blockschaum – Checklisten“
Die Schrift behandelt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Bandmesserschneidmaschinen für Blockschaum der Kunststoff- und Gummiindustrie.
Die Checklisten können im Rahmen der Übergabe einer neuen Maschine vom Hersteller an den Betreiber oder im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung angewendet werden. Sie gelten für neue Maschinen gleichermaßen wie für Gebrauchtmaschinen, die vor 2008 in den Verkehr gebracht wurden.
Mehr dazu unter finden Sie in unserer Rubrik Sicherheitskonzepte zu spezifischen Maschinen.
Fachbererich AKTUELL FBRCI-011 "Bandmesserschneidmaschinen für Blockschaum - Checklisten" (PDF-Datei mit Ausgabedatum 2022.05)
App „Maschinen-Check“ ergänzt um weitere vier Checklisten

Die App "Maschinen-Check" wurde um weitere vier Checklisten ergänzt. Die Checklisten
- "Betriebsanleitung",
- "EG-Konformitätserklärung",
- "Kennzeichnung/Typenschild" und
- "Technische Unterlagen"
finden sich unter "Weitere Checklisten" in der App. Die Checklisten sind identisch mit den PDF-Versionen, die Sie unter der Rubrik Häufige Fragen zur Maschinensicherheit finden.
Neu ist auch, dass Sie ein Foto zur Identifizierung in die App hochladen können.
Mit der App „Maschinen-Check“ können Sie neue und gebrauchte Maschinen überprüfen. Sie basiert inhaltlich auf den Merkblättern
- T 008-1 „Checklisten Maschinen – Überprüfung vor Erstinbetriebnahme“,
- T 008-2 „Checklisten Maschinen – Wiederkehrende Prüfung“ sowie
- T 008-3 „Checklisten Maschinen – Elektrische, hydraulische und pneumatische Ausrüstung“
und erweitert diese um zahlreiche digitale Funktionen.
Die App "Maschinen-Check" können Sie kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store herunterladen.
Notwendigkeit und Ausführung von Not-Halt-Einrichtungen
Die Begriffe „Not-Halt“ und „Not-Aus“ werden im betrieblichen Alltag noch immer verwechselt. In der Regel ist meistens „Not-Halt“ gemeint. In dieser Informationsschrift wird die Auffassung der BG RCI zur sicherheitstechnischen Behandlung von Not-Halt und Not-Aus wiedergegeben und mit Beispielen praxisnah ergänzt.
Hierbei wird insbesondere zu folgenden Fragen Stellung bezogen:
- In welchen Fällen ist ein Not-Halt erforderlich?
- Was ist der Unterschied zwischen Not-Aus und Not-Halt?
- Sind die Anforderungen an Gebraucht- und Neumaschinen unterschiedlich?
- Welche Anforderungen muss ein Not-Halt erfüllen?
- Unter welchen Bedingungen ist ein Not-Halt nicht notwendig?
- Wie ist ein Not-Halt steuerungstechnisch auszuführen?
- Wann ist eine Not-Halt-Einrichtung mit Schutzkragen zulässig?
- In welchen Intervallen sind Not-Halt-Einrichtungen durch den Betreiber zu überprüfen?
Hier finden Sie die Informationsschrift "Notwendigkeit und Ausführung von Not-Halt-Einrichtungen" als PDF.
Anpassung an den "Stand der Technik"
Praktisch erklärt – in einem Film:
- Was ist der Stand der Technik?
- Muss ich meine Maschinen immer auf den neuesten Stand der Technik aufrüsten?
- Gibt es einen Bestandsschutz?
- Wie ermittle ich den Stand der Technik?
Informationen dazu finden sich in der Empfehlung zur Betriebssicherheit (EmpfBS) 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. Die Empfehlung konkretisiert die allgemeinen Anforderungen der BetrSichV und gibt ein paar Beispiele für notwendige Anforderungen.
Der folgende Film fasst an einem praktischen Beispiel die wesentlichen Informationen zusammen und gibt weitere Hilfestellungen, wie das Thema im Betrieb umgesetzt werden kann.
Film ab
"Häufige Fragen zur Maschinensicherheit" im Fachwissenportal "Maschinensicherheit"
Unter Häufige Fragen zur Maschinensicherheit im Fachwissenportal "Maschinensicherheit" werden in verschiedenen Kategorien gängige Fragen zur technischen Sicherheit beantwortet. Mit dabei sind Dauerbrenner wie „Stand der Technik“, „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ und „Gesamtheit von Maschinen“. Es lohnt sich für Aufsichtspersonen der BG RCI und SiFas aus den Mitgliedsbetrieben, die sich mit dem Thema „sichere Maschinen“ beschäftigen, immer mal wieder auf der Seite mit der ID #F8CT vorbeizuschauen, denn sie wächst immer weiter.