Maschinensicherheit

Das Referat Maschinen- und Produktsicherheit der Präventionsabteilung Technische Sicherheit der BG RCI unterstützt mit seinen Expertinnen und Experten für Maschinensicherheit Mitgliedsunternehmen und Aufsichtspersonen bei komplexen Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis.

Häufig beinhalten die Fragestellungen nicht nur technische Themen, sondern auch technisch-juristische. Das heißt, die Expertinnen und Experten beantworten schwierige Fragestellungen und ordnen Anforderungen aus gesetzlichen Vorgaben ein.

Die Beschäftigten arbeiten wiederkehrende Fragestellungen und Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen auf und entwickeln im Zusammenwirken mit Personen aus der betrieblichen Praxis, Verbänden oder Herstellerfirmen Arbeitshilfen und Sicherheitskonzepte. Das Fachwissen der Referatsmitarbeitenden fließt auch in die Seminare der Präventionsabteilung Qualifizierung ein.

Schwerpunkte:

  • Information und Erläuterung zur Anwendung von Anforderungen aus Regelwerken und gesetzlichen Vorgaben zur Maschinensicherheit wie
    • Normen,
    • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230,
    • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
    • Betriebssicherheitsverordnung,
  • Information und Erläuterung zu Eigenbau sowie wesentliche Veränderung von Maschinen,
  • Entwicklung und Bereitstellung von Checklisten, Merkblättern und Dokumentationshilfen,
  • Überprüfung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Sicherheitskonzepten für Maschinen sowie
  • Information und Erläuterung zur Ausführung von Schutzeinrichtungen

Kontakt:

Präventionsabteilung Technische Sicherheit

Sie haben eine Beratungsanfrage zur technischen Sicherheit (Anlagen, Druckbehälter, Maschinen oder Produkte)?

Dann nutzen Sie unser neues Kontaktformular und senden dieses mit aussagekräftigen Fotos sowie Typenschild oder Produktkennzeichnung als Anhang per E-Mail an die angegebene Adresse. Schauen Sie sich dazu auch unsere Kurzanleitung an.

Medien und Seminare:

Alle Angebote der BG RCI zur Maschinensicherheit unter: awa.bgrci.de 

Medien der DGUV zur Maschinensicherheit unter: publikationen.dguv.de

Weitere Informationen:

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Aktuelles

App „Maschinencheck“ aktualisiert

24.04.2026

Die BG RCI hat die kostenlose App „Maschinencheck“ aktualisiert. Sie steht ab sofort für iOS (ab Version 15.6) im App Store und Android (ab Version 10) im Google Play Store zum Download bereit. 
Mit der App „Maschinencheck“ können für neue und gebrauchte Maschinen die formalen Voraussetzungen fürs Inverkehrbringen, Anforderungen an Schutzeinrichtungen, an elektrische, hydraulische und pneumatische Ausrüstungen sowie an Betriebsanweisungen und Unterweisungen überprüft werden. 
Die Ergebnisse der Checklisten können als PDF gespeichert als mit geltende Unterlage für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden. 
Die Checklisten basierend auf den Merkblättern T 008-0, T 008-1, T 008-2 und T 008-3.

Weitere Informationen:
Mediencenter BG RCI – Android-Version
Mediencenter BG RCI – iOS-Version

 


Wir informieren zur neuen EU-Maschinenverordnung

23.02.2026

Am 06.12.2025 trat das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz, kurz: MaschinenDG) in Kraft. Es konkretisiert in Deutschland vor allem Sprache, Verfahren, Zuständigkeiten und Sanktionen zur EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Dies beinhaltet beispielsweise, dass bestimmte Unterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen sind. Das Gesetz muss zusammen mit der EU-Maschinenverordnung ab dem 20.01.2027 vollständig angewendet werden.

Den neuen Gesetzestext finden Sie unter https://deutsche-bundesgesetze.de/norm/maschinendg.html.

Bis zum Stichtag müssen weiterhin alle Maschinen, welche vor dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht werden, eine Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erhalten. In dieser darf bereits die Konformität mit der EU-Maschinenverordnung angegeben werden (zusätzlich zur Konformität mit der MRL) (siehe FAQs zur neuen Maschinenverordnung der BGHM, Link am Ende des Artikels). 

Alle ab dem Stichtag in Verkehr gebrachten Maschinen müssen eine Konformitätserklärung nach EU-Maschinenverordnung erhalten. Neue, im Anhang III der EU-Maschinenverordnung genannte, Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, wie z. B. zu Maschinen mit künstlicher Intelligenz oder Cybersicherheit, dürfen bereits vor dem Stichtag berücksichtigt werden.

Betreiber, welche Maschinen mit langen Lieferzeiten bestellen, müssen berücksichtigen, dass bei einer Lieferung nach dem 20.01.2027, die Maschine den Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung entspricht. Dies gilt auch dann, wenn der ursprüngliche Liefertermin vor dem Stichtag lag. 

Die neue EU-Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und muss ab dem 20.01.2027 durch die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer, Bevollmächtigte oder Händler) angewendet werden. Bis zu diesem Stichtag bleibt die Maschinenrichtlinie in Anwendung. Die Artikel 26 bis 42 (Kapitel 5), die bereits ab dem 20.01.2024 anzuwenden sind, betreffen nur die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen.

Den neuen Verordnungstext finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1230,  erste Berichtigungen unter Berichtigung 1 und Berichtigung 2.

Im Wesentlichen wurden die Inhalte der Maschinenrichtlinie in die EU-Maschinenverordnung übertragen. Die Reihenfolge der Artikel und Anhänge wurde geändert. Im Anhang XII der neuen EU-Maschinenverordnung befindet sich eine entsprechende Tabelle. Weitergehende Informationen zu den Änderungen enthält eine deutschsprachige Synopse unter DE-EUROGIP-ETUI_Machinery-from-the-Directive-to-the-new-Regulation-V1-2023-12.pdf

Begriffe und Definitionen wurden teilweise überarbeitet. Hinzugekommen sind die Themen

  • Cybersicherheit und
  • maschinelles Lernen.

Fragen und Antworten (FAQs) zur neuen Maschinenverordnung (EU) 2032/1230 finden Sie auf den Internetseiten

Wir werden Sie an dieser Stelle weiter informieren.

 


Ortsbindung bei der Steuerung von Maschinen und Anlagen mit mobilen Bediengeräten – neue Praxishilfe

10.02.2026

Der Einsatz mobiler Steuergeräte (Funkfernsteuerungen) zur Steuerung von Maschinen, Anlagen und Fahrzeugaufbauten bietet Bewegungsfreiheit. Wer eine "Fernbedienung" nutzt, kann sich eine Position mit optimaler Sicht auf kritische Bereiche suchen - ohne sich selbst zu gefährden. Doch diese Freiheit des Einleitens gefahrbringender Bewegungen von fast beliebigen Positionen birgt auch neue Risiken. Gefährliche Situationen entstehen zum Beispiel, wenn sich Beschäftigte - um möglichst nah am Geschehen zu sein - während der Steuerung selbst im Gefahrenbereich aufhalten und von dort versehentlich Bewegungen der Maschine in Richtung der eigenen Person auslösen. 

Da in einigen Branchen hierdurch ein signifikantes Unfallgeschehen zu verzeichnen ist, wurde vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit verschieden Unfallversicherungsträgern ein Forschungsprojekt (Projekt-Nr. IFA 5163) durchgeführt, an dem sich die Präventionsabteilung Technische Sicherheit der BG RCI beteiligt hat. Als Ergebnis wurde nun eine neue Praxishilfe veröffentlicht, die beschreibt, welche sicherheitstechnischen Maßnahmen zur Ortsbindung bei der Steuerung von Maschinen und Anlagen mit mobilen Bediengeräten möglich sind. 

  


Merkblatt T 008-0 Maschinen: Herstellung, Beschaffung und Zur-Verfügung-Stellen

06.08.2025

Das inhaltlich und redaktionell überarbeitete Merkblatt behandelt die Grundlagen zur Herstellung, Beschaffung und zum Zur-Verfügung-Stellen von Maschinen.
Die rechtlichen Grundlagen werden aus Betreiber- und Herstellersicht dargestellt. 
Da in vielen Unternehmen der Eigenbau eine Rolle spielt, wird die Herstellung von Maschinen in Grundzügen thematisiert.
Insbesondere wird auf das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung eingegangen. Schwerpunkte sind außerdem das Beschaffen und das Zur-Verfügung-Stellen von Maschinen.
Ergänzt wird das Merkblatt durch Checklisten im Anhang mit denen z. B. eine EG-Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung inhaltlich auf Vollständigkeit überprüft werden können. 

Das Merkblatt finden Sie im Mediencenter der BG RCI BG RCI Mediencenter | Merkblatt T 008-0