Maschinensicherheit

Das Referat „Maschinen- und Produktsicherheit“ der Präventionsabteilung „Technische Sicherheit“ der BG RCI unterstützt mit seinen Expertinnen und Experten für „Maschinensicherheit“ Mitgliedsunternehmen und Aufsichtspersonen bei komplexen Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis.

Häufig beinhalten die Fragestellungen nicht nur technische Themen, sondern auch technisch-juristische. Das heißt, die Expertinnen und Experten beantworten schwierige Fragestellungen und ordnen Anforderungen aus gesetzlichen Vorgaben ein.

Die Mitarbeitenden arbeiten wiederkehrende Fragestellungen und Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen auf und entwickeln im Zusammenwirken mit Personen aus der betrieblichen Praxis, Verbänden oder Herstellerfirmen Arbeitshilfen und Sicherheitskonzepte. Das Fachwissen der Referatsmitarbeitenden fließt auch in die Seminare der Präventionsabteilung Qualifizierung ein.

Schwerpunkte:

  • Information und Erläuterung zur Anwendung von Anforderungen aus Regelwerken und gesetzlichen Vorgaben zur Maschinensicherheit wie
    • Normen,
    • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230,
    • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
    • Betriebssicherheitsverordnung,
  • Information und Erläuterung zu Eigenbau sowie wesentliche Veränderung von Maschinen,
  • Entwicklung und Bereitstellung von Checklisten, Merkblättern und Dokumentationshilfen,
  • Überprüfung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Sicherheitskonzepten für Maschinen sowie
  • Information und Erläuterung zur Ausführung von Schutzeinrichtungen

Kontakt:
Präventionsabteilung Technische Sicherheit

Sie haben eine Beratungsanfrage zur technischen Sicherheit (Anlagen, Druckbehälter, Maschinen oder Produkte)?

Dann nutzen Sie doch einfach unser neues Kontaktformular und senden uns dieses mit aussagekräftigen Fotos sowie das Typenschild oder die Produktkennzeichnung als Anhang per E-Mail an die angegebene Adresse zu. Schauen Sie sich dazu auch unsere Kurzanleitung an.

Medien und Seminare:

Alle Angebote der BG RCI zur Maschinensicherheit unter: awa.bgrci.de 

Medien der DGUV zur Maschinensicherheit unter: publikationen.dguv.de

 

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Aktuelles

Wir informieren zur neuen EU-Maschinenverordnung

Die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch eine europäische Maschinenverordnung ersetzt. Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt ab dem 19.07.2023 unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat in Kraft.

Den neuen Verordnungstext finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1230,  erste Berichtigungen unter Berichtigung 1 und Berichtigung 2.

Die neue EU-Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und muss ab dem 20.01.2027 durch die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer, Bevollmächtigte oder Händler) angewendet werden. Bis zu diesem Stichtag bleibt die Maschinenrichtlinie in Anwendung. Die Artikel 26 bis 42 (Kapitel 5), die bereits ab dem 20.01.2024 anzuwenden sind, betreffen nur die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen.

Im Wesentlichen wurden die Inhalte der Maschinenrichtlinie in die EU-Maschinenverordnung übertragen. Die Reihenfolge der Artikel und Anhänge wurde geändert. Im Anhang XII der neuen EU-Maschinenverordnung befindet sich eine entsprechende Tabelle. Weitergehende Informationen zu den Änderungen enthält eine deutschsprachige Synopse unter DE-EUROGIP-ETUI_Machinery-from-the-Directive-to-the-new-Regulation-V1-2023-12.pdf

Begriffe und Definitionen wurden teilweise überarbeitet. Hinzugekommen sind die Themen

  • Cybersicherheit und
  • maschinelles Lernen.

Fragen und Antworten (FAQs) zur neuen Maschinenverordnung (EU) 2032/1230 finden Sie auf der Internetseite der BGHM unter: https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachthemen/maschinen/faqs-maschinenverordnung

Wir werden Sie an dieser Stelle weiter informieren.