Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz einschließlich der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen.

Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch die Unternehmerin bzw. den Unternehmer ergibt sich unter anderem aus:

  • dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6),
  • der Allgemeinen Bundesbergverordnung (§ 3) für Betriebe, die unter Bergaufsicht stehen,
  • der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1).

Zentrales Instrument im Arbeitsschutz

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und der Schlüssel zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Der Nutzen der Gefährdungsbeurteilung liegt auf der Hand:

  • Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen werden ermittelt.
  • Notwendige Schutzmaßnahmen können abgeleitet werden.
  • Inhalte für Unterweisungen können abgeleitet werden.
  • Kosten und Ausfallzeiten als Folge von Unfällen oder Erkrankungen können verringert werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Führungsinstrument für Verantwortliche und trägt  dazu bei, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch verantwortliches Handeln zu verbessern. Es empfiehlt sich daher, die Gefährdungsbeurteilung in die bereits bestehende betriebliche Organisation zu integrieren.

Die BG RCI bietet einen Katalog an Leitfragen zur Arbeitsschutz-Organisation an, anhand dessen Sie einschätzen können, inwieweit Handlungsbedarf für die Integration von Sicherheit und Gesundheit bei Ihrer Organisation besteht.

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Alle Schriften, Medien und Seminare der BG RCI zum Thema "Gefährdungsbeurteilung" sowie zu vielen weiteren Themenschwerpunkten finden Sie auch über unseren Auswahlassistenten (AWA).

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GDA-ORGAcheck: Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist eine beherrschbare Aufgabe. Sie gelingt am besten, wenn sie in die Gesamtorganisation des Betriebes eingebettet wird. Dabei hilft der GDA-ORGAcheck.

Die Akteure unter dem Dach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zeigen, wie's geht: Anschaulich und kompakt mit einem "Erklärfilm".

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