Gehörschutz
Wie gefährlich ist Lärm für mein Gehör?
Lärm schädigt unser Gehör und kann zur Lärmschwerhörigkeit führen. Ähnlich wie bei Gefahrstoffen ist die Wirkung von Lärm abhängig von der Dosis.
Lärmrechner
Lärmrechner geben Ihnen die Möglichkeit, selbst Lärmexpositionen nachzurechnen und die Wirksamkeit von Gehörschutz zu simulieren. Mit dem Lärmrechner kann leicht aus den am Arbeitsplatz gemessenen Mittelungspegeln und den Aufenthaltszeiten der Tageslärmexpositionspegel berechnet werden.
Gehörschutzstöpsel korrekt auswählen und richtig einsetzen
Um die Ohren vor Lärm zu schützen, werden häufig Gehörschutzstöpsel aus Schaumstoff verwendet. Diese sind mit unterschiedlichen Dämmwerten für unterschiedliche Lärmpegel lieferbar. Einen wirksamen Lärmschutz bieten sie nur, wenn sie mit Sachverstand ausgewählt und korrekt eingesetzt werden.
Unterweisungen zum Gehörschutz verpflichtend
Seit April 2019 dürfen persönliche Schutzausrüstungen (PSA) vom Hersteller nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) entsprechen. In dieser Verordnung wird Gehörschutz neu als PSA der Kategorie III eingestuft. Das bedeutet: Für Beschäftigte werden damit Unterweisungen mit Übungen zur Pflicht.
Bisher war Gehörschutz in der niedrigeren Kategorie II eingestuft. Die nun höhere Kategorie III umfasst PSA gegen tödliche und irreversible Schäden. Für die Produktion und den Einsatz von PSA in dieser Kategorie gelten höhere Anforderungen. Für Anwenderinnen und Anwender gehören dazu Unterweisungen mit Übungen im Gebrauch der PSA.
Software zur Auswahl von Gehörschützern
Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet eine Software zur Auswahl von Gehörschützern an (Webapp). Auf der Basis gemessener Lärmpegel und der allgemeinen Situation am Arbeitsplatz schlägt das Programm geeignete Gehörschützer vor. Das Angebot bietet erweiterte Möglichkeiten zur Auswahl, die auch für Personen mit Hörminderung geeignete Gehörschützer zusammenstellt. Die Software darf zum Zweck des Arbeitsschutzes, jedoch nicht kommerziell genutzt werden.
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