Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe kommen dann zum Einsatz, wenn die Haut vor äußeren Belastungen geschützt werden muss.
Je nach Anwendungsfall kann zwischen unterschiedlichen Handschuhen ausgewählt werden:
- Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
- Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
- Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken
- Medizinische Handschuhe
Die Beschaffenheitsanforderungen werden in den jeweiligen Normen geregelt. Entsprechend werden die Handschuhe mit Piktogrammen gekennzeichnet.
Nach Anhang 1 der PSA-Benutzungsverordnung wird persönliche Schutzausrüstung, darunter fallen auch Schutzhandschuhe, in drei Kategorien eingeteilt:
Kategorie I: Einfache persönliche Schutzausrüstung
Kategorie II: Erhöhte Schutzanforderungen (u. a. Schutz vor Schnittverletzungen)
Kategorie III: Hohe Schutzanforderungen (u. a. Schutz vor Gefahrstoffkontakt)
Persönliche Schutzausrüstung muss mit einem CE-Zeichen versehen sein (Konformitätsbestätigung). Ergänzend sind Handschuhe gekennzeichnet mit:
- Name des Herstellers
- Handschuhbezeichnung
- Größenangabe und
- Verfallsdatum (falls erforderlich)
Betriebliche Vorgaben für Tätigkeiten mit Schutzhandschuhen sind in den entsprechenden Betriebsanweisungen geregelt (Gefährdungsermittlung, Verhalten beim Einsatz und bei festgestellten Mängeln). Bei der Benutzung der Handschuhe ist u. a. zu beachten:
- Generell sind Schutzhandschuhe immer nur bestimmungsgemäß zu benutzen.
- Vor jeder Benutzung sind Handschuhe auf Beschädigungen zu überprüfen.
- Bei starker Schweißbildung können Unterziehhandschuhe aus Baumwolle verwendet werden.
- Bei Arbeiten mit Flüssigkeiten sollte der Stulpenrand nach außen umgeschlagen werden.
- Flüssigkeitsdichte Handschuhe dürfen nicht länger als notwendig getragen werden.
- Richtiges (kontaminationsfreies) Ausziehen beachten (nach innen wenden).
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken:
Diese Schutzhandschuhe schützen die Hände vor Schnittverletzungen, Verletzungen durch Splitter o.ä. sowie vor Abnutzung durch raue, abrasive, kantige Arbeitsmittel. Bei Schutzhandschuhen sind Allergien gegen Handschuhinhaltsstoffe zu beachten (Chromate, Thiurame, Carbamate u.ä.)
An Maschinen mit rotierenden Teilen grundsätzlich keine Schutzhandschuhe verwenden! |
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Chemikalienschutzhandschuhe:
Chemikalienschutzhandschuhe müssen vor irreversiblen Gesundheitsgefahren schützen und sind daher der Kategorie III zugeordnet. Daher müssen für die Chemikalienschutzhandschuhe u.a. eine Konformitätserklärung sowie jährliche Baumusterbescheinigungen vorliegen mit Angabe der Kennnummer der Prüf- und Überwachungseinrichtung.
Einen universellen Chemikalienschutzhandschuh gibt es nicht. |
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Der Schutz von Chemikalienschutzhandschuhen ist von folgenden Parametern abhängig:
Degradation: Materialveränderung bei äußerer Einwirkung wie UV-Strahlung, Chemikalien, u.a. Handschuhmaterialien werden klebrig, quellen auf, verspröden.
Penetration: Durchdringung von Gefahrstoffen durch Poren, Löcher oder gar Risse
Permeation: Molekulare Durchdringung eines Stoffes durch das intakte Schutzmaterial (Diffusion)
Die Gefahrstoffmengen, die durch Permeation durch den Schutzhandschuh auf die Haut gelangen können, dürfen nicht unterschätzt werden. Sie können, je nach Gefahrstoff, ernsthafte Gesundheitsschäden zur Folge haben.
Üblicherweise werden folgende Materialien für Chemikalienschutzhandschuhe eingesetzt:
Material | Synonym | Abkürzung |
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Naturkautschuk | Latex | NR |
Polychloropren | CR | |
Nitrilkautschuk | Nitril | NBR |
Butylkautschuk | Butyl | IR |
Fluorkautschuk | FKM | |
Polyvinylchlorid | Vinyl | PVC |
Polyvinylalkohol | PVA | PVA |
Folienlaminat | LLDPE |
Die DIN EN-374-1 definiert 18 Prüfchemikalien, mit denen Chemikalienschutzhandschuhe auf Permeation geprüft werden:
Prüfchemikalien | |||
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A | Methanol | J | n-Heptan |
B | Aceton | K | Natriumhydroxid 40 % |
C | Acetonitril | L | Schwefelsäure 96 % |
D | Dichlormethan | M | Salpetersäure 65 % |
E | Kohlenstoffdisulfid | N | Essigsäure 99 % |
F | Toluol | O | Ammoniakwasser 25 % |
G | Diethylamin | P | Wasserstoffperoxid 30 % |
H | Tetrahydrofuran | S | Flusssäure 40 % |
I | Ethylacetat | T | Formaldehyd 37 % |
Die Zeit, die der jeweilige Stoff benötigt, um die Schutzschicht zu durchbrechen, ist die Durchbruchszeit:
Gemessene Durchbruchszeit | Leistungsstufe gegen Permeation |
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> 10 min | 1 |
> 30 min | 2 |
> 60 min | 3 |
> 120 min | 4 |
> 240 min | 5 |
> 480 min | 6 |
Chemikalienschutzhandschuhe werden entsprechend ihrer Permeationsleistung in drei Typen klassifiziert:
Typ A: Permeationsleistung mindestens Stufe 2 gegen wenigstens 6 Prüfchemikalien
Typ B: Permeationsleistung mindestens Stufe 2 gegen wenigstens 3 Prüfchemikalien
Typ C: Permeationsleistung mindestens Stufe 1 gegen wenigstens 1 Prüfchemikalie
Üblicherweise werden die Durchbruchszeiten unter Normbedingungen bei 23 °C ermittelt. Nach TRGS 401 kann die maximale Tragedauer unter Praxisbedingungen (Hauttemperatur 33 °C) auf ein Drittel reduziert sein.
Werden Chemikalienschutzhandschuhe nicht als Schutz bei Vollkontakt mit Gefahrstoffen getragen, sondern lediglich als Spritzschutz oder für deutlich kürzere Zeit, so können auch Schutzhandschuhe mit einer niedrigeren Leistungsstufe ausreichend sein. Es ist sicherzustellen, dass die Handschuhe nach Chemikalienkontakt kurzfristig gewechselt werden. Eine Reinigung verlängert die vom Hersteller angegebene Durchbruchszeit nicht. Es ist zu beachten, dass sich die Schutzwirkung von Chemikalienschutzhandschuhen von unterschiedlichen Herstellern erheblich unterscheiden kann.