UV-Schutz

Natürliche Sonnenstrahlung – Lichtschäden – Hautkrebs

Die Sonne ist Grundlage für unser Leben. An sonnigen Tagen mit wolkenlosem Himmel freuen wir uns über die Wärme, die Hautbräunung und über die Farbenpracht, die mit der Sonnenstrahlung verbunden ist. Allerdings können auch eine Reihe ungewünschter Folgen mit der Sonnenstrahlung verbunden sein.

Die natürliche Strahlung der Sonne umfasst verschiedene Bereiche unterschiedlicher Wellenlängen. Je länger die Wellenlänge ist, desto tiefer dringt sie in die Haut ein und verursacht dort Schädigungen. Das Schädigungspotenzial steigt an, je kürzer die Wellenlänge ist. Sonnenstrahlung gefährdet auch die Augen.

Schädlich für die Haut ist vor allem der ultraviolette Anteil (UV-Strahlung). Ungeschützt können akute und chronische Hautschäden au­ftreten – vom Sonnenbrand bis zum Hautkrebs. Die Wahrscheinlichkeit einer Hautschädigung nimmt mit der Dauer und Intensität der Sonnenbestrahlung zu. Viele Beschä­ftigte sind bei ihren Tätigkeiten im Freien der Sonne ausgesetzt und entsprechend gefährdet, z. B. bei Dacharbeiten, Tätigkeiten im Steinbruch oder in Außenlagern.

Sonnenbrand ist eine Entzündung der Haut wenige Stunden nach einer erhöhten Einwirkung von UV-Strahlung. Die Haut fühlt sich heiß an, ist gerötet, juckt und schmerzt. Bei einem schweren Sonnenbrand kommt es zur Blasenbildung und zu einem anschließenden Schälen der Haut.

Chronische Sonneneinstrahlung über viele Jahre erkennt man am schnellsten an den Zeichen einer beschleunigten Hautalterung: Störung der Hautelastizität mit vermehrter Faltenbildung an sonnenausgesetzten Hautbereichen und helle bzw. dunkle Altersflecken. Ebenso können auf den besonders belasteten „Sonnenterrassen“ (z. B. Ohrmuscheln, Augenunterlider, Nasenrücken und Unterlippe) Sonnenwarzen au­ftreten, sogenannte aktinische Keratosen. Es handelt sich um flache, rötliche, leicht schuppende Veränderungen, die kaum Beschwerden verursachen. Sie sind eine Frühform des Plattenepithelkarzinoms – eine Form des weißen Hautkrebses – und treten mit zunehmendem Alter sehr häufig auf, insbesondere in der Altersgruppe über 60 Jahren.

Der UV-B-Anteil der Sonnenstrahlung führt besonders zu einer Schädigung der Zellkerne und ist damit die wichtigste Ursache für den sogenannten „weißen“ Hautkrebs. Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Erkrankungen: Plattenepithelkarzinom und Basaliom.

Seltener und gefährlicher ist der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom). Er kann auf den ersten Blick harmlosen Leberflecken ähneln, aus denen er meistens entsteht. Er kann sich aber auch neu bilden. Meist erscheint er als bräunliche, teilweise als schwarze bis rötlich graubläuliche Hautveränderung. Das maligne Melanom bildet häufig Tochtergeschwülste (Metastasen) und ist daher der bösartigste Hauttumor. Wesentlicher Risikofaktor ist die Anzahl der Pigmentmale. Menschen mit mehr als 40 Pigmentmalen haben ein 7- bis 15-fach höheres Risiko. Vor allem Sonnenbrände in jungem Alter erhöhen das Risiko um das Zwei- bis Dreifache. Auch der Hauttyp spielt eine wichtige Rolle.

Neuaufgetretene oder sich verändernde Hautmale sollten ärztlich abgeklärt werden.

Hauttypen

Der Grad der Pigmentierung bestimmt den Hauttyp. Der Hauttyp bedingt die individuellen Auswirkungen der UV-Strahlung auf die Haut. In Abhängigkeit von der Pigmentierung werden nach Fitzpatrick sechs verschiedene Hauttypen (von sehr hell bis sehr dunkel) unterschieden.

Die Eigenschutzzeit ist die Zeit, die der einzelne Mensch in der Sonne verbringen kann, ohne dass ein Sonnenbrand entsteht. Die Eigenschutzzeit der Haut ist unter anderem vom Hauttyp abhängig und kann bereits nach wenigen Minuten erreicht sein. Nach Überschreiten der Eigenschutzzeit entsteht ein Sonnenbrand. Durch das Verwenden von Sonnenschutzmitteln kann die Zeit bis zum Auftreten von Sonnenschäden verlängert werden.

Besonders helle Hauttypen (Typ 1 und 2 nach Fitzpatrick) mit Neigung zu Sommersprossen haben in Kombination mit vielen Pigmentmalen ein mehr als 100-fach erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines malignen Melanoms (schwarzer Hautkrebs).

UV-Index

Um die durch UV-Strahlung auftretende Gesundheitsgefährdung bewerten zu können, wurde der UV-Index entwickelt. Der UV-Index ist ein Maß für die maximale sonnenbrandwirksame Bestrahlungsstärke an einem Tag, bezogen auf eine horizontale Fläche. Die aktuellen Werte und Tagesvoraussagen sind über Wetterdienste abrufbar. Ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen notwendig. Reflektierende Flächen, wie weiß gestrichene Wände, große beschichtete Fensterflächen und auch die Oberfläche eines Gewässers, erhöhen die Exposition durch UV-Strahlung.

UV-IndexGefährdungEigenschutzzeit (Hauttyp 2)Schutzmaßnahmen
8sehr hoch< 20 minIn der Mittagszeit Schatten aufsuchen; unbedingt körperbedeckende Kleidung und Kopfbedeckung tragen; Sonnenschutzcreme (LSF 50/50+)
6–7hoch20–30 minIn der Mittagszeit Schatten aufsuchen; unbedingt körperbedeckende Kleidung und Kopfbedeckung tragen; Sonnenschutzcreme (LSF 50/50+)
3–5mittel30–60 minKörperbedeckende Kleidung und Kopfbedeckung tragen; Sonnenschutzcreme (LSF 30)
1–2schwach> 60 minNicht erforderlich

Wenn kein UV-Index bekannt ist, kann die sogenannte Schattenregel angewendet werden:

Schatten kleiner als Körpergröße: Hohe Gefährdung
Schatten größer als Körpergröße: Mäßige Gefährdung
Schatten größer als doppelte Körpergröße: Keine Gefährdung

Schutzmaßnahmen

Abhängig von der Gefährdung werden im Rahmen der Gefährdungsermittlung Schutzmaßnahmen festgelegt. Das können z. B. sein:

Technische Schutzmaßnahmen

  • Schatten erzeugen durch Aufstellung von Baldachinen, Sonnensegeln, Zelten, Überdächer.
  • Kabinen, überdachte Bedienstände bei Fahrzeugen und Maschinen nutzen.

Organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • natürlichen Schatten nutzen,
  • stärkste Sonnenstrahlung meiden (zwischen 11:00 und 15:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit),
  • sonnenbelastete Tätigkeiten möglichst in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden verschieben,
  • Pausen im Schatten halten, evtl. zusätzliche Pausen nach Absprache einlegen,
  • bei starker Hitze außerdem genug trinken,
  • arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen (Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge):
    Für Beschäftigte, die an mindestens 50 Tagen im Jahr zwischen April und September mindestens eine Stunde zwischen 10 und 15 Uhr im Freien arbeiten, ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Weitere Kriterien, z. B. zu schattigen Arbeitsplätzen (ab 2 Stunden/Tag) und Auslandsaufenthalten, konkretisiert die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 13.3.

Persönliche Schutzmaßnahmen:

- Schutzkleidung

  • Lange, körperbedeckende Kleidung
  • UV-Schutzkleidung
  • Kopfbedeckung und Nackenschutz

Wenn ein Arbeiten im Schatten nicht möglich ist, darf die Haut nicht schutzlos der direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt werden. Kleidung schützt die Haut gut. Dabei schützt dunkler, stärker gewebter Stoff besser als heller und leicht gewebter Stoff. Gut geeignet sind langärmelige T-Shirts, Hemden, Jacken, Kittel und lange Hosen. Zu beachten ist, dass die Kleidung beim Tragen gedehnt, durchfeuchtet (z. B. durch Schweiß) und durch Gebrauch und Reinigung abgenutzt wird. Die Schutzwirkung wird dadurch teilweise drastisch reduziert.

Spezielle UV-Schutzkleidung kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Diese ist mit dem untenstehenden Symbol nach UV Standard 801 gekennzeichnet.

Der für UV-Schutzkleidung verwendete UV-Faktor (UPF) gibt an, um das Wievielfache der natürliche Schutz der Haut (Eigenschutzzeit) durch die Kleidung verlängert wird. Der in Deutschland übliche UV-Standard 801 berücksichtigt ungünstige Trage- und Nutzungsbedingungen.

Kühlkleidung ist hilfreich bei hohen Temperaturen und schwerer körperlicher Arbeit.

Bei der Auswahl der Kop­fbedeckung ist darauf zu achten, dass auch Stirn, Nase und Ohren durch eine Hutkrempe oder Schirm geschützt sind und ein Nackenschutz vorhanden ist. Ein Helm wird durch aufsteckbare Krempe und Nackenschutz komplettiert.

- Augenschutz

UV-A- und UV-B-Strahlung durchdringen die Hornhaut und können das Innere des Auges schädigen. Deshalb sollten bei starker Sonnenstrahlung neben der Schutzkleidung auch Sonnenbrillen bzw. Schutzbrillen mit Tönung und UV-Filter verwendet werden. Außerdem reduzieren Sonnenbrillen die Blendung gegenüber direkter und indirekter Sonnenstrahlung. In den meisten Fällen sind in unseren Breitengraden Filter der Kategorie 2 bis 3 (Sonnenbrillen) bzw. der Schutzstufen 5-2, 5-2,5, 6-2 und 6-2,5 (Schutzbrillen) zu empfehlen.

- Sonnenschutzmittel

Sonnenschutzmittel ergänzen andere Schutzmaßnahmen, wie Abschattung, Bekleidung und Kopfbedeckung, ersetzen diese aber nicht. Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt an, um das Wievielfache der Eigenschutzzeit die Haut theoretisch gegen UV-B-Strahlung geschützt ist.

Der Lichtschutzfaktor lässt keinen Rückschluss über den Schutz gegenüber UV-A-Strahlung zu. Entspricht der UV-A-Schutz dem deklarierten UV-B-Schutz, darf das Produkt die UV-A-Kennzeichnung („UVA“ als Buchstaben im Kreis) tragen. Dieses Zeichen steht für einen ausgewogenen UV-B-/UV-A-Schutz.

Sonnenschutzmittel werden in vielen Zubereitungsformen, z. B. als Öle, Cremes, Lotionen, Gele, Sticks oder Spray angeboten. Die Zubereitungsform hat einen wesentlichen Einfluss auf die Au­ftragungsmenge: Je flüssiger ein Sonnenschutzmittel ist, desto geringer ist in der Regel auch die aufgetragene Schichtdicke. Diese ist jedoch entscheidend für den Schutz der Haut. Mit Sprays wird o­ft keine gleichmäßige Auftragung erreicht, sodass Schutzlücken entstehen.

Das Sonnenschutzmittel muss in ausreichender Menge auf die gesunde trockene Haut an nicht bedeckten Körperstellen (insbesondere Ohrmuschel, Nasenrücken, …) aufgetragen werden, bevor die Haut der Sonne ausgesetzt wird. Für die Lippen kann ein Lippenpflegestift­ mit UV-Schutz verwendet werden. Für die Anwendung von Sonnenschutzcreme kann z. B. die Zweifingermethode bzw. 11-Zonen-Regel angewandt werden. Hierbei ist der Körper in 11 Zonen aufgeteilt, auf denen jeweils zwei einfingerlange Stränge der Sonnenschutzcreme verteilt werden.

In der Praxis erreicht man häufig nur eine Schutzwirkung von ca. 20 –30 % des angegebenen LSF, da meist zu geringe Produktmengen aufgetragen werden.

Deklarierter LSFSchutz vor UB-B-Strahlung
6, 10Niedriger Schutz
15, 20, 25Mittlerer Schutz
30, 40, 50Hoher Schutz
50+Sehr hoher Schutz

Eingesetzt werden sollten Sonnenschutzmittel aus der Schutzkategorie „hoch“ oder „sehr hoch“. Bei Arbeiten im Freien wird empfohlen, im Sommer auch bei bewölktem Himmel und im Schatten Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor zu verwenden.

Durch mehrfaches Au­ftragen wird die maximale Schutzzeit der Haut nicht verlängert. Dennoch sollten Sonnenschutzmittel wiederholt aufgetragen werden, um die durch Schwitzen, Wasserkontakt oder Abrieb möglicherweise reduzierte Schutzwirkung wiederherzustellen. Bei wasser- und schweißfesten Sonnenschutzmitteln bleibt die Schutzwirkung bei Wasserkontakt oder Schwitzen länger erhalten.

Weitere Informationen

Hintergrundinformationen zu UV-Strahlung und deren Auswirkung auf die Haut sowie zur Gefährdungsbeurteilung und passenden Schutzmaßnahmen bietet ausführlich das Merkblatt A 023-1 „Arbeiten im Freien – Gefährdung durch Sonnenstrahlung“ und knapp die kurz & bündig-Schrift KB 015 „Arbeiten im Freien – Gefährdung durch Sonnenstrahlung“.

Für Unterweisungen stehen das Sicherheitskurzgespräch SKG 024 „Arbeiten im Freien – Gefährdung durch Sonnenstrahlung“ und der Vortrag „Berufliche Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung und deren Prävention“ zur Verfügung.