Berufliche Hauterkrankungen
Hauterkrankungen können von zahlreichen Faktoren abhängen, unter anderem:
- Kontakte mit Stoffen, wie z. B. Kosmetika, Tenside, Chemikalien,
- Häufiges Händewaschen auch in Verbindung mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe,
- Einwirkung von UV-Strahlung,
- Kontakte mit Tieren oder Pflanzen,
- Infektion, wie z. B. Pilzerkrankungen, Herpes
- Mechanische Belastungen,
- Direkte Vererbung,
- Vererbbare Neigung, wie z. B. Schuppenflechte oder Neurodermitis
- Mangelnde Hautpflege.
Berufliche Hauterkrankungen (Berufsdermatosen) sind Hauterkrankungen, die durch die Arbeit entstehen oder verschlimmert werden, d. h. es besteht ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit. 90 Prozent der beruflich verursachten Hauterkrankungen sind Ekzeme, wobei überwiegend Hände und Unterarme betroffen sind. Ekzeme sind Zeichen einer Hautreaktion, die häufig mit trockener Haut, Juckreiz und kleinen Hautrissen beginnt und dann zunehmend durch Rötung, Bläschen, Nässen, Schuppenbildung und Vergröberung der Hautfältelung sichtbar wird. Beim Verdacht auf eine berufliche Hauterkrankung sollte das Hautarztverfahren eingeleitet werden, d. h. es erfolgt eine entsprechende Meldung an die BG RCI. Diese wird dann ihre Ermittlungen aufnehmen und weitere Maßnahmen, wie z. B. einen Behandlungsauftrag und/oder spezielle Testungen, veranlassen.
Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit vor, kommen nach Berufskrankheitenverordnung drei Erkrankungen der Haut in Betracht:
- BK 5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen
- BK 5102 Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe
- BK 5103 Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung