B 2.2 Verätzungen (Kalk)
Mögliche Gefahren
- Verätzungen der Augen, der Haut und der Schleimhäute bei der Produktion, Verladung und Absackung von Feinkalk (Branntkalk)
Maßnahmen
Schutz der Augen
- Tragen einer Vollschutzbrille oder einer beschlagfreien Staubschutzbrille
Schutz der Haut
- Tragen eines Arbeitsschutzanzuges, von Sicherheitsschuhen und Handschuhen
Schutz der Schleimhäute
- Atemschutz mit mindestens Partikelfilter P2
Betriebsanweisungen
- Für den Umgang mit Branntkalk ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Ersthelfer und Beschäftigte sind besonders für die durchzuführenden Maßnahmen bei Verätzungen zu schulen.
Nach Augenverätzung
- Augenspülung unbedingt sofort 1 und dann gründlich und ausgiebig mind. 10 Minuten durchführen.
- Für die Behandlung von Augenverletzungen sind vorzuhalten
- individuelle Augendusche 2 für die sofortige Erstanwendung,
- Augenspülflaschen an exponierten Standorten 3,
- Augenspülstationen 4.
- Nach Beendigung der Erstmaßnahmen ist immer eine Augenärztin bzw. ein Augenarzt zu konsultieren.
Nach Hautkontakt
- verunreinigte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit kaltem Wasser mind. 15 Minuten spülen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Weitere Informationen
- DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“
- DGUV Information 212-139 „Anleitung zur Ersten Hilfe“
- Kapitel A 1.5, A 1.6, A 1.13