B 2.2 Verätzungen (Kalk)

Mögliche Gefahren

  • Verätzungen der Augen, der Haut und der Schleimhäute bei der Produktion, Verladung und Absackung von Feinkalk (Branntkalk)

Maßnahmen

Schutz der Augen

  • Tragen einer Vollschutzbrille oder einer beschlagfreien Staubschutzbrille

Schutz der Haut

  • Tragen eines Arbeitsschutzanzuges, von Sicherheitsschuhen und Handschuhen

Schutz der Schleimhäute

  • Atemschutz mit mindestens Partikelfilter P2

Betriebsanweisungen

  • Für den Umgang mit Branntkalk ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Ersthelfer und Beschäftigte sind besonders für die durchzuführenden Maßnahmen bei Verätzungen zu schulen.

Nach Augenverätzung

  • Augenspülung unbedingt sofort 1 und dann gründlich und ausgiebig mind. 10 Minuten durchführen.
  • Für die Behandlung von Augenverletzungen sind vorzuhalten
    • individuelle Augendusche 2 für die sofortige Erstanwendung,
    • Augenspülflaschen an exponierten Standorten 3,
    • Augenspülstationen 4.
  • Nach Beendigung der Erstmaßnahmen ist immer eine Augenärztin bzw. ein Augenarzt zu konsultieren.

Nach Hautkontakt

  • verunreinigte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit kaltem Wasser mind. 15 Minuten spülen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Weitere Informationen

  • DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“
  • DGUV Information 212-139 „Anleitung zur Ersten Hilfe“
  • Kapitel A 1.5, A 1.6, A 1.13