B 2.4 Alternativbrennstoffe (Kalk)

 

Energetische Verwertung von Abfällen als Ersatz von fossilen Brennstoffen in Öfen der Kalkindustrie. Als Alternativbrennstoffe werden überwiegend Tierfette und Altöl eingesetzt.

Entsprechend der Ofentechnologie können auch

  • Altreifen,
  • produktionsspezifische Abfälle,
  • Restmüll,
  • DSD-Sortiergut (Duales System Deutschland) – nach mechanisch-biologischer Behandlung, z. B. als Pellets oder „Fluff“ (flugfähige Feinfraktion),
  • Altholz,
  • Klärschlamm,
  • Tiermehl

eingesetzt werden.

Mögliche Gefahren

  • Explosionsgefahr im Filterbereich oder beim Einsatz von staubförmigen Brennstoffen
  • Gesundheitsgefahr bei Kontakt mit Gefahrstoffen, z. B. Altöle
  • Gesundheitsgefahr bei Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen 1, z. B. Tierfette
  • Gesundheitsgefahr bei Kontakt mit Gasen
  • Sauerstoffmangel

Technische Maßnahmen

  • Anlieferung, Lagerung 2 und Zuführung zum Ofen im geschlossenen System
  • Erdung des Silofahrzeuges bei Befüllung mit Druckluft

Organisatorische Maßnahmen

  • Anzahl der Personen, die Kontakt zu Alternativbrennstoffen haben, begrenzen
  • Sozialbereiche von Produktionsbereichen abtrennen
  • Hygienemaßnahmen entsprechend der TRBA 500 einhalten
  • weder Aufbewahrung noch Konsum von Getränken, Speisen 3 und Genussmitteln sowie kein Gebrauch von Kosmetika in belasteten Bereichen
  • hygienische Handreinigung muss in Arbeitsplatznähe möglich sein 4
  • getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung

Gefährdungsbeurteilung

  • Eine Gefährdungsbeurteilung ist für alle Tätigkeiten in Verbindung mit der Anlieferung, Lagerung, Instandhaltung, Wartung sowie für den Betrieb mit Alternativbrennstoffen zu erstellen.

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern entsprechend der Gefährdungsbeurteilung

Betriebsanweisungen

  • Für den Umgang mit Alternativbrennstoffen sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten zu unterweisen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Handschutz: nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe
  • geeignete körperbedeckende Einwegschutzkleidung bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Hautschutz entsprechend einem der Tätigkeit angepassten Hautschutzplan
  • Atemschutzmaske mit Atemfilter P2 bei der Filterreinigung

Weitere Informationen

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • TRBA 212 „Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen“
  • TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“