B 2.4 Alternativbrennstoffe (Kalk)
Energetische Verwertung von Abfällen als Ersatz von fossilen Brennstoffen in Öfen der Kalkindustrie. Als Alternativbrennstoffe werden überwiegend Tierfette und Altöl eingesetzt.
Entsprechend der Ofentechnologie können auch
- Altreifen,
- produktionsspezifische Abfälle,
- Restmüll,
- DSD-Sortiergut (Duales System Deutschland) – nach mechanisch-biologischer Behandlung, z. B. als Pellets oder „Fluff“ (flugfähige Feinfraktion),
- Altholz,
- Klärschlamm,
- Tiermehl
eingesetzt werden.
Mögliche Gefahren
- Explosionsgefahr im Filterbereich oder beim Einsatz von staubförmigen Brennstoffen
- Gesundheitsgefahr bei Kontakt mit Gefahrstoffen, z. B. Altöle
- Gesundheitsgefahr bei Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen 1, z. B. Tierfette
- Gesundheitsgefahr bei Kontakt mit Gasen
- Sauerstoffmangel
Technische Maßnahmen
- Anlieferung, Lagerung 2 und Zuführung zum Ofen im geschlossenen System
- Erdung des Silofahrzeuges bei Befüllung mit Druckluft
Organisatorische Maßnahmen
- Anzahl der Personen, die Kontakt zu Alternativbrennstoffen haben, begrenzen
- Sozialbereiche von Produktionsbereichen abtrennen
- Hygienemaßnahmen entsprechend der TRBA 500 einhalten
- weder Aufbewahrung noch Konsum von Getränken, Speisen 3 und Genussmitteln sowie kein Gebrauch von Kosmetika in belasteten Bereichen
- hygienische Handreinigung muss in Arbeitsplatznähe möglich sein 4
- getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung
Gefährdungsbeurteilung
- Eine Gefährdungsbeurteilung ist für alle Tätigkeiten in Verbindung mit der Anlieferung, Lagerung, Instandhaltung, Wartung sowie für den Betrieb mit Alternativbrennstoffen zu erstellen.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen
- Für den Umgang mit Alternativbrennstoffen sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten zu unterweisen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Handschutz: nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe
- geeignete körperbedeckende Einwegschutzkleidung bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Hautschutz entsprechend einem der Tätigkeit angepassten Hautschutzplan
- Atemschutzmaske mit Atemfilter P2 bei der Filterreinigung
Weitere Informationen
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- TRBA 212 „Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen“
- TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“