B 2.3 Packmaschinen/Palettierer (Kalk)
Mögliche Gefahren
- mechanische Gefährdung durch bewegte Maschinenteile, Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.
- an der Sackklemmvorrichtung beim manuellen Aufstecken der Säcke
- an Förderbändern und Rollenbahnen
- bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer
- durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten Arbeitsabläufen
- Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Kalk sowie Reizung der Atemwege beim Einatmen von Kalk, z. B.
- bei austretendem Füllgut beim Befüllvorgang
- bei Sackbruch
- bei Reinigungsarbeiten
- Überlastung beim Heben und Tragen der Sackware
Maßnahmen
Technische Anforderungen
- Bereichssicherung durch Schutzgitter und Umwehrungen im gesamten Bereich der Anlage
- Sicherung aller Zugänge in den Gefahrenbereich
- Sicherung betriebsbedingt erforderlicher Öffnungen in der Bereichssicherung, z. B. an der Leerpalettenaufgabe und der Vollpalettenabnahme, u. a. mit Sicherheits-Lichtschranken 1 oder Lichtvorhängen
- Anlaufwarnungen und Not-Halt-Schalter im gesamten Anlagenbereich
- Handabweisbügel am Füllstutzen beim manuellen Sackaufstecken
- Staubabsaugung an Füllstutzen 2 und am Sackabwurf
- Arbeitsbühnen und Absturzsicherungen an allen Stellen, die für Wartungsarbeiten und bei Störungsbeseitigung erreichbar sein müssen
- Hebehilfen, z. B. Vakuumheber 3 beim manuellen Palettieren der Sackware
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- allpolige Trennung der Stromzufuhr durch Betätigen der Netztrenneinrichtung (Hauptschalter) und Sicherung gegen Wiedereinschalten
- Einlegen der mechanischen Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen
- Rollenbahnen nicht betreten
- Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise beachten
Betriebsanweisungen
- Die Beschäftigten sind anhand einer Betriebsanweisung in regelmäßigen Abständen zu unterweisen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung, Atemschutzmaske der Klasse P2
- Schutzschuhe
- Schutzbrille
Weitere Informationen
- DGUV Information 213-054 / T008 „Maschinen – Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen“