B 2.3 Packmaschinen/Palettierer (Kalk)

Mögliche Gefahren

  • mechanische Gefährdung durch bewegte Maschinenteile, Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.
    • an der Sackklemmvorrichtung beim manuellen Aufstecken der Säcke
    • an Förderbändern und Rollenbahnen
    • bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer
    • durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten Arbeitsabläufen
  • Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Kalk sowie Reizung der Atemwege beim Einatmen von Kalk, z. B.
    • bei austretendem Füllgut beim Befüllvorgang
    • bei Sackbruch
    • bei Reinigungsarbeiten
  • Überlastung beim Heben und Tragen der Sackware

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Bereichssicherung durch Schutzgitter und Umwehrungen im gesamten Bereich der Anlage
  • Sicherung aller Zugänge in den Gefahrenbereich
  • Sicherung betriebsbedingt erforderlicher Öffnungen in der Bereichs­sicherung, z. B. an der Leerpalettenaufgabe und der Vollpaletten­abnahme, u. a. mit Sicherheits-Lichtschranken 1 oder Lichtvorhängen
  • Anlaufwarnungen und Not-Halt-Schalter im gesamten Anlagenbereich
  • Handabweisbügel am Füllstutzen beim manuellen Sackaufstecken
  • Staubabsaugung an Füllstutzen 2 und am Sackabwurf
  • Arbeitsbühnen und Absturzsicherungen an allen Stellen, die für Wartungsarbeiten und bei Störungsbeseitigung erreichbar sein müssen
  • Hebehilfen, z. B. Vakuumheber 3 beim manuellen Palettieren der Sackware

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • allpolige Trennung der Stromzufuhr durch Betätigen der Netztrenn­einrichtung (Hauptschalter) und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • Einlegen der mechanischen Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen
  • Rollenbahnen nicht betreten
  • Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise beachten

Betriebsanweisungen

  • Die Beschäftigten sind anhand einer Betriebsanweisung in regelmäßigen Abständen zu unterweisen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung, Atemschutz­maske der Klasse P2
  • Schutzschuhe
  • Schutzbrille

Weitere Informationen

  • DGUV Information 213-054 / T008 „Maschinen – Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen“