Anwendungshinweise


Steckbrief ortsfeste Gaswarneinrichtung

Der abgebildete und beispielhaft ausgefüllte Anlagensteckbrief kann für Auslegung und Engineering einer Gaswarneinrichtung sowie als Deckblatt der Anlagendokumentation genutzt werden. Dieser unterstützt die fachgerechte Auslegung und erleichtert spätere Aufzeichnungskontrollen. Gleichzeitig fasst der Anlagensteckbrief die Auslegungsdaten so kompakt zusammen, dass jederzeit ein schneller Nachweis aller relevanten Informationen der Anlage möglich wird. Die enthaltenen Angaben unterstützen bei der Übertragung von Verantwortlichkeiten und bei Prüfungen durch externe Dienstleister oder Behörden. Die Tabelle kann selbstverständlich für die eigenen Belange angepasst werden.

Hier können Sie das Formular einsehen.


Beispiel für Aufzeichnungen zu einer ortsfesten Gaswarneinrichtung

Das Muster gibt einen Vorschlag für die Aufzeichnung einer Systemkontrolle wieder. Es muss den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden. Bei Sicht- und Funktionskontrolle fallen die Aufzeichnungen entsprechend dem verminderten Prüfumfang kleiner aus.

Hier können Sie das Formular einsehen.


Aufzeichnungskontrolle ortsfeste Gaswarneinrichtung

Für die Kontrolle der Aufzeichnungen ist ein Intervall von 3 Jahren vorgesehen. Das hier abgebildete Formular bietet zusammen mit dem ebenfalls abgebildeten Beispiel eines Anlagensteckbriefes eine Hilfestellung für die Durchführung dieser Kontrolle. Es kann selbstverständlich für die eigenen Belange angepasst werden.

Hier können Sie das Formular einsehen.


Beispiel für Aufzeichnungen tragbarer Gaswarngeräte

Das Muster gibt einen Vorschlag für die Aufzeichnung zu tragbaren Gaswarngeräten wieder. Es muss den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden.

Hier können Sie das Formular einsehen.


Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten für Freimessungen in Ex-Bereichen

Welche Ex‐Zulassung müssen tragbare Gaswarngeräte aufweisen, die bei Tankreinigungen für Freimessungen eingesetzt werden?

Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Die Antwort hängt von den genauen Einsatzbedingungen sowie den Prozessschritten der Tankreinigung ab.

Eine detaillierte Antwort können Sie hier in der Fachbereich AKTUELL (FBRCI-020) lesen.


Sichtkontrolle und Anzeigetest vor jeder Schicht

Aus Sicht des MEWAGG verfügt nach derzeitigem Kenntnisstand keine Technik im Bereich von Gaswarnanlagen und Gaswarngeräten über Eigenschaften, die allgemein eine Abweichung von den derzeitigen Regelungen der Merkblätter T 021 und T 023 zur Durchführung von regelmäßigen Kontrollen erlauben würden. Dies gilt insbesondere für die Sichtkontrolle und den Anzeigetest vor jeder Arbeitsschicht bei tragbaren Gaswarngeräten.


Verwendung von Teststationen

Es gibt eine Ergänzung zu den Merkblättern  T 021 und T 023 für die Verwendung von Teststationen bei Sichtkontrolle und Anzeigetest und/oder Funktionskontrolle.

Die Ergänzung können Sie hier in der Fachbereich AKTURELL (FBRCI-017) lesen.


Einsatz und Betrieb von speicherprogrammierbaren Steuerungen

Für den Einsatz und Betrieb von SPS in Verbindung mit Gasmesstransmittern für den Explosionsschutz nach TRGS 722 Nummer 2.5  sind mehrere Fallgestaltungen möglich, um die sichere Verwendung zu erreichen. Neben dem Einsatz vollständig nach Richtlinie 2014/34/EU konformitätsbewerteter Produkte (nachstehend Fall 1 und 2) gibt es für Betreiber eine weitere Möglichkeit für die sichere Verwendung von SPS, die im Fall 3 beschrieben ist.

Die von der Projektgruppe Mess- und Warngeräte ermittelten drei Fälle können Sie hier als PDF lesen:


Leitlinie für Vielstoff-Anwendungen von Gaswarngeräten für brennbare Gase und Dämpfe

Für die Überwachung von definierten brennbaren Gasen, die einzeln oder in geringer Anzahl auftreten, bleibt der Einsatz von Gaswarngeräten mit stoffspezifischem Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit für das(die) ausgewählte(n) Zielgas(e) verpflichtend (siehe zum Beispiel Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte MEWAGG). Liegt ein solcher Nachweis für einzelne Stoffe nicht vor, ergeben sich für den Betreiber Optionen zur Erweiterung des Nachweises der messtechnischen Funktionsfähigkeit.

Die Informationen können Sie hier in der Fachbereich AKTUELL (FBRCI-019) als PDF lesen.