3.31 Was ist aus Sicht des Explosionsschutzes beim pneumatischen Transport brennbarer Schüttgüter zu berücksichtigen?

Erfolgt der pneumatische Transport des Schüttgutes mit Luft, so liegt im Inneren der Transportleitung explosionsfähige Atmosphäre vor, wenn eine ausreichende Feinheit des Schüttgutes (vergleiche Frage 3.4) vorhanden beziehungsweise das Auftreten von Feinstaub zu erwarten ist (vergleiche auch Frage 3.8) oder brennbare Gase oder Dämpfe anwesend sind.

Abhängig von den Einsatzbedingungen kann auch in der Umgebung explosionsfähige Atmosphäre vorliegen.

Der pneumatische Transport von Schüttgütern führt zu sehr hohen Aufladeströmen an der Schlauchinnenwand, diese sind höher als beim Flüssigkeitstransport. Deshalb genügen die Anforderungen, die an Schläuche für den Flüssigkeitstransport mindestens gestellt werden, nicht für den pneumatischen Schüttguttransport. Zusätzlich dazu, dass der Widerstand von Flansch zu Flansch weniger als 1 MΩ beträgt, muss auch eine hinreichende Ladungsableitung von der Schlauchinnenwand zu den geerdeten Flanschen vorhanden sein. Sonst können je nach Aufbau und Widerstand des Wandmaterials Korona-, Büschel-, Funken- und Gleitstielbüschelentladungen auftreten, die eine Zündgefahr für das transportierte Schüttgut oder die Umgebung darstellen können.

In TRGS 727, Nr. 6.4.2 sind für verschiedene Schlauchtypen die Anforderungen an Rohr- und Schlauchleitungen erläutert, die erfüllt sein müssen, um eine Entzündung infolge gefährlicher elektrostatischer Aufladungen zu vermeiden.

 

(FAQ “Brennbare Stäube”: Stand 12/2025)