3.18 Welche Bedeutung haben die Explosionsgrenzen für brennbare Stäube?

Die Explosionsgrenzen (untere Explosionsgrenze (UEG), obere Explosionsgrenze (OEG)) schließen den Konzentrationsbereich eines Staubes im Gemisch mit Luft ein, in dem Explosionen möglich sind.

Die Bestimmung der UEG erfolgt im 1-m3-Behälter oder in der 20-l-Apparatur. Die unteren Explosionsgrenzen für Stäube liegen im Bereich von 10 bis 100 g/m3. Für die Beurteilung von staubexplosionsfähigen Gemischen ist die Angabe einer mittleren Konzentration innerhalb einer Anlage nicht aussagekräftig. Weil zum Beispiel abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann, muss von einer inhomogenen Staubverteilung innerhalb der Anlage ausgegangen werden und es können örtlich deutliche Abweichungen vorliegen. Daher kann in Teilen von Anlagen, Behältern oder Räumen auch dann Explosionsgefahr bestehen, wenn die auf das Gesamtvolumen bezogene Staubmenge unterhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG) liegt.

Im Gegensatz zu Gasen und Dämpfen sind bei Stäuben keine oberen Explosionsgrenzen bekannt. Das liegt sowohl daran, dass sich die experimentelle Ermittlung extrem schwierig gestaltet, als auch daran, dass durch Sedimentation mit einer Entmischung gerechnet werden muss. 

Siehe auch 3.5 und 3.6

 

(FAQ “Brennbare Stäube”: Stand 12/2025)