3.23 Welche Anforderungen stellt der Staubexplosionsschutz an die Oberflächentemperatur von Geräten?

Die Oberflächentemperatur von Geräten muss deutlich unterhalb der Mindestzündtemperatur des aufgewirbelten (siehe Frage 3.20) bzw. der Mindestzündtemperatur des abgelagerten Staubes (Glimmtemperatur, siehe Frage 3.13) liegen, da sonst Brände und als deren Folge Explosionen entstehen können.

Die maximal zulässige Oberflächentemperatur bei Anwesenheit einer Staubwolke darf maximal 66 % der Mindestzündtemperatur des aufgewirbelten Staubes betragen (TRGS 723, Nr. 5.2.6 Abs. 1, Nr. 5.2.7 Abs. 1).

Die maximal zulässige Oberflächentemperatur bei Anwesenheit von Staubablagerungen muss mindestens 75 K unterhalb der Glimmtemperatur liegen (TRGS 723, Nr. 5.2.6 Abs. 3, Nr. 5.2.7 Abs. 3 und Nr. 5.2.8 Abs. 3). Voraussetzung ist, dass die abgelagerten Staubschichten nicht dicker als 5 mm sind. Bei Schichtdicken > 5 mm reduziert sich die maximal zulässige Oberflächentemperatur deutlich.

Für das Beispiel von Mehlstaub berechnet sich die maximale Oberflächen­temperatur folgendermaßen:

Grunddaten für Mehlstaub: TZünd ≥/= 380 °C; TGlimm ≥ 300 °C

Tmax (Staubwolke) = 2/3 x 380 °C = 253 °C

Tmax (Staubschicht bis 5 mm Dicke) = 300 °C – 75 °C = 225 °C

Die Oberflächentemperatur bei Vorhandensein von Staubschichten bis 5 mm Dicke darf somit maximal 225 °C betragen.

 

(FAQ “Brennbare Gase”: Stand 12/2025)