3.3 Wann kann Staubexplosionsgefahr bestehen?

Staubexplosionsgefahr kann bestehen, wenn brennbare Stäube hergestellt, be- oder verarbeitet werden oder als Zwischen- oder Nebenprodukt, z. B. bei der mechanischen Bearbeitung von Werkstücken, entstehen.

Brennbare Stäube sind Stäube, die unter Wärmeeinwirkung mit Sauerstoff reagieren, z. B. Stäube aus Kohle, Holz, Kunststoffen oder Metallen (siehe auch Frage 3.11).

Als kritisch sind insbesondere Stäube mit großer Feinheit (siehe Frage 3.4) zu bezeichnen.

Staubexplosionen können sich z. B. ereignen beim

  • Mahlen und Trocknen brennbarer Feststoffe,
  • Absaugen und Fördern brennbarer Feststoffe,
  • Trocknen, Granulieren und Beschichten in Wirbelschichttrocknern,
  • Sprühtrocknen von organischen Produkten, z. B. Milch, Kaffee oder Waschpulver,
  • Schleifen von Leichtmetallen,
  • Herstellen und Verarbeiten von Metallpulvern.