2.13 Was ist beim Einsatz von Feuerlöschgeräten zu beachten?

Pulver und unter Druck stehendes Kohlendioxid, nicht jedoch bei nur unter sehr niedrigen Temperaturen verflüssigbare reine Gase wie Stickstoff, Argon etc., können sich beim Strömen durch leitfähige, ableitfähige oder isolierende Rohre elektrostatisch hoch aufladen und so beim Ausströmen aus Löschöffnungen in deren Bereich vorhandene explosionsfähige Atmosphäre entzünden. Um dies zu vermeiden, dürfen Feuerlöschanlagen und Feuerlöscher mit Kohlendioxid und Pulver nicht versehentlich bei Anwesenheit explosionsfähiger Atmosphäre ausgelöst werden.

Um dies zu erreichen, dürfen solche Feuerlöschanlagen nur bei Vorliegen zweier unabhängiger Brandmeldesignale von zwei unabhängigen Sensoren automatisch ausgelöst werden. Eine manuelle Auslösung darf nur durch bewusste Zerstörung oder Verschiebung einer Umhausung des Auslöseknopfes bewirkt werden. Ferner müssen die Mitarbeiter durch organisatorische Maßnahmen, z.B. Schilder oder Schulungen, auf die Zündgefahr einer Probeauslösung hingewiesen werden.

Funktionsprüfungen solcher Löschanlagen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn eine schriftliche Bescheinigung der Abwesenheit explosionsfähiger Atmosphäre, z.B. durch Verfahrensstillegung, vorliegt.

Ferner ist zu beachten, dass Personen, welche isolierende Schuhe tragen und Pulver- oder Kohlendioxidlöscher zum Löschen von Feuer verwenden, schon nach wenigen Sekunden so hoch elektrostatisch aufgeladen werden können, dass sie bei Erdkontakt einen heftigen elektrostatischen Schlag erhalten.