2.15 Dürfen Etiketten aus isolierendem Material in explosionsgefährdeten Bereichen angebracht bzw. entfernt werden?

Selbstklebende Etiketten oder die Trägerfolien bestehen i. d. R. aus isolierendem Material. Insbesondere beim Abziehen des Etiketts von der Trägerfolie ist daher infolge des Trennprozesses mit elektrostatischen Aufladungen zu rechnen.
Die Höhe der Aufladung bzw. das Auftreten zündwirksamer Büschelentladungen ist von mehreren Parametern, z. B. von der Größe der Etiketten, dem Material der Etiketten, dem Kleber etc. abhängig, und lässt sich nicht pauschal vorhersagen.

  • Anbringen von Etiketten
    • Eine Etikettierung von Gebinden in Ex-Zone 1 ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass zum Zeitpunkt des Etikettierens keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.
    • Eine Etikettierung von Gebinden in Ex-Zone 2 ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass zum Zeitpunkt des Etikettierens keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.
      Kann explosionsfähige Atmosphäre nur im Fall von Leckagen an Gebinden auftreten, kann das Etikettieren bei Einhaltung von organisatorischen Maßnahmen (Arbeitsanweisung, dass in solchen Fällen nicht etikettiert werden darf) zugelassen werden.
  • Angebrachte Etiketten:
    Isolierende Etiketten, die auf leitfähigen geerdeten Untergründen angebracht sind und bei der Handhabung nur manuell aufgeladen werden, sind nicht als Zündquelle zu bewerten, da daran befindliche Ladungen durch den leitfähigen Untergrund und die ausreichend geringe Foliendicke von weniger als 200 μm ausreichend „gebunden“ werden und nicht für zündwirksame Entladungen zur Verfügung stehen.
  • Abziehen der Etiketten:
    Beim Abziehen der Etiketten ist mit dem Auftreten von elektrostatischen Entladungen zu rechnen, die für explosionsfähige Gas/Dampf/Luft-Gemische aller Explosionsgruppen (IIA, IIB und IIC) zündwirksam sind. Es sind Explosionsereignisse bekannt, die auftraten, als Etiketten von Kunststoffbehältern, in denen sich innen explosionsfähige Atmosphäre befand, außen abgezogen wurden.