2.5 Sind an Kraftfahrzeugen mitgeführte metallische Gegenstände, z. B. ein Radkeil, separat mit Erde zu verbinden, wenn sich das Fahrzeug in einem explosionsgefährdeten Bereich befindet?

In einen explosionsgefährdeten Bereich dürfen Kraftfahrzeuge in der Regel nur mit Erlaubnis des Anlagenbetreibers oder der -betreiberin einfahren.

Unter üblichen Betriebsbedingungen geht vom Radkeil allein keine zusätzliche Gefährdung aus, so dass auf eine separate Erdung verzichtet werden kann.