2.8 Welche Maßnahmen gegen Büschelentladungen sind bei der Verwendung isolierender Gegenstände, z. B. solcher aus Kunststoffen, zu treffen?

Zur Vermeidung zündwirksamer Büschelentladungen kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Begrenzung aufladbarer Flächen
  • Begrenzung der Dicke der Kunststoffbeschichtungen auf leitfähiger Unterlage
  • sonstige Maßnahmen, wie z. B. Vermeidung der Aufladung

Siehe auch TRGS 727, Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 und Anhang A3.3.