2.8 Welche Maßnahmen gegen Büschelentladungen sind bei der Verwendung isolierender Gegenstände, z. B. solcher aus Kunststoffen, zu treffen?
Zur Vermeidung zündwirksamer Büschelentladungen kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
- Begrenzung aufladbarer Flächen
- Begrenzung der Dicke der Kunststoffbeschichtungen auf leitfähiger Unterlage
- sonstige Maßnahmen, wie z. B. Vermeidung der Aufladung
Siehe auch TRGS 727, Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 und Anhang A3.3.