6.11 Welche Anforderungen sind an das Benutzen von Schutzhandschuhen in explosionsgefährdeten Bereichen zu stellen?

Schutzhandschuhe werden durch Tragen nicht gefährlich aufgeladen. 

Sollen jedoch in der Hand gehaltene Gegenstände über den Handschuh geerdet werden, muss der Widerstand zwischen dem Gegenstand und Erde < 108 Ω sein, deshalb muss der Durchgangswiderstand des Handschuhs ebenfalls < 108 Ω sein.

Da in den Zonen 0, 1 und 20 sowie in Zone 21 bei Stoffen mit MZE ≤ 10 mJ erhöhte Anforderungen an die Zündquellenvermeidung gestellt werden, dürfen bei Arbeiten in diesen Zonen keine Handschuhe aus isolierenden Materialien benutzt werden.

Sind ableitfähige Schutzhandschuhe oder Schutzhandschuhe mit einem Durchgangswiderstand < 108 Ω erforderlich, wird empfohlen, beim Hersteller eine Bestätigung einzuholen, dass der erforderliche Wert eingehalten wird. Der Hersteller kann Auskunft darüber geben, welchen Widerstandswert er nach welcher Norm gemessen hat. Messanordnungen sind z. B. in DIN EN 16350:2014 beschrieben, die auf das Prüfverfahren nach DIN EN 1149-2 verweist.

Siehe auch TRGS 727, Nummer 7.4.