6.14 Dürfen FFP2-Masken in explosionsgefährdeten Bereichen getragen werden?

Aufgrund der Covid-19-Pandemie müssen bei bestimmten Tätigkeiten FFP2-Masken getragen werden. Nach momentanem Kenntnisstand werden keine FFP2-Masken aus ableitfähigem Material angeboten, nur solche aus isolierendem Material. Die Projektion der größten Fläche der Maske überschreitet dabei die nach TRGS 727 Nummer 3.2.1 Tabelle 1a in Zone 1 höchstzulässige Oberfläche. Beim Einsatz in Zone 2 besteht keine Flächenbegrenzung, es dürfen aber erfahrungsgemäß keine zündwirksamen Entladungen auftreten.

Bei einem Gegenstand aus einem isolierenden Material ist zu überlegen, ob mit einer gefährlichen Aufladung zu rechnen ist. Dies ist der Fall bei der Entnahme der Maske aus einer Schutzumhüllung („Plastikbeutel“), nicht dagegen während des bestimmungsgemäßen Tragens der Maske (im Gegensatz z. B. zu Tätigkeiten, bei denen isolierende Schürzen o. ä. getragen werden).

Die Maske wird unmittelbar am Körper getragen, diese wird recht schnell feucht, so dass dadurch der Oberflächenwiderstand an der Innenseite vermutlich schnell abnimmt, und die Maske dadurch als ableitfähig eingestuft werden kann. Damit ist beim Tragen von Sicherheitsschuhen mit dem geforderten Ableitwiderstand von 108 Ω über den Träger ein Erdkontakt der Maske gegeben.

Entsprechend können FFP2-Masken in explosionsgefährdeten Bereichen für Stoffe der Explosionsgruppen IIA und IIB in Zone 1 und 2 getragen werden, sofern

  • bei den Tätigkeiten keine stark ladungserzeugenden Prozesse erfolgen (beim Tragen und manuellen Vorgängen ist dies nicht der Fall) und
  • an der Oberfläche der Maske keine metallischen Einbauten vorhanden sind (in das Material eingebetteter Nasenbügel ist unschädlich).

Das Aufsetzen und Ablegen der Maske hat außerhalb der explosionsgefährdeten Bereiche zu erfolgen, soll ein Wiederverpacken im Ex-Bereich erfolgen, sind z. B. ableitfähige Plastikbeutel zu verwenden.

Hinweis:
Bei Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten oder, wenn explosionsgefährliche Atmosphäre vorliegt, besteht Gesundheitsgefahr, da FFP2-Masken nicht gegenüber Gasen und Dämpfen oder bei Sauerstoffmangel schützen!