6.8 Was ist hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstungen und der Arbeitskleidung bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 zu beachten, wenn z. B. Wasserstoff und Acetylen verarbeitet werden?

Wasserstoff und Acetylen gehören zu den so genannten IIC-Stoffen, die sich durch eine hohe Zündempfindlichkeit auszeichnen. Deshalb darf in einer Zone 1, die durch das Auftreten von Wasserstoff oder Acetylen bestimmt wird, nur ableitfähige Kleidung getragen werden.

Siehe auch TRGS 727 Nummer 7.3, Absatz 2.