7.3 Welche Anforderungen sind an die Ausführung der elektrostatischen Erdung zu stellen?
Die abzuleitenden Ströme sind in der Regel sehr klein, daher gibt es außer dem Ableitwiderstand keine quantitativen Anforderungen an die mechanische Ausführung.
Bei Kabeln sind der Querschnitt und die Ausführung so zu wählen, dass sie den zu erwartenden mechanischen oder korrosiven Beanspruchungen standhalten, z. B. durch hochflexible oder korrosionsgeschützte Ausführung.
Entgegen den Forderungen des elektrischen Potenzialausgleiches ist bei der elektrostatischen Erdung die Verwendung von selbstsichernden Verbindungen nicht zwingend erforderlich. Es muss lediglich die mechanische Eignung gewährleistet sein, die dauerhaft den geforderten Ableitwiderstand von RE < 106 Ω sicherstellt.
Werden, z. B. bei Abfüllvorgängen, Erdungszangen verwendet, ist insbesondere dann, wenn die Oberflächen beschichtet sind, darauf zu achten, dass der Kontakt zum metallischen Material des zu erdenden Gegenstands zuverlässig hergestellt wird. Erdungsklemmen, die die Beschichtung nicht durchdringen, sind z. B. bei pulverbeschichteten Gebinden nicht geeignet.
Potenzialausgleichanschlüsse, die nur der elektrostatischen Erdung und nicht dem elektrischen Potenzialausgleich oder dem Blitzschutz dienen, sollten als solche eindeutig gekennzeichnet sein, da der für diese Einrichtungen geforderte Ableitwiderstand von RE < 106 Ω den Anforderungen des elektrischen Potenzialausgleiches nicht zwangsläufig genügt.
Siehe auch TRGS 727, Nummern 8.3 und 8.5.