7.8 Wann muss die Erdung redundant ausgeführt werden?
Die Erdung von Anlagen, Maschinen, Rohrleitungen, etc. muss dauerhaft und ununterbrochen wirksam sein. Bei einer Unterbrechung der Erdung kann es zu gefährlichen Aufladungen des Anlagenteils und zu Funkenentladungen kommen.
Ein konstruktiv über eine Anlage hinweg realisierter Potenzialausgleich, z. B. unter Nutzung metallischer Rohrleitungen oder Verbindungen, kann z. B. durch Demontage einer Komponente unterbrochen werden.
Ist diese Situation nicht auszuschließen, muss die Erdung redundant ausgeführt werden, z. B. indem sie von zwei Seiten an die zu erdenden Objekte herangeführt wird.