2.12 Welche Zonen ergeben sich z. B. beim Abfüllen in verschließbare Behälter in Räumen?

Dieses Beispiel (siehe Abbildung 2) findet man in der Beispielsammlung der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, DGUV Regel 113-001) unter Punkt 2.3.2.1 c1.1) in Verbindung mit Punkt 2.9 a3) mit folgenden Rahmenbedingungen:

  • Der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Verarbeitungstemperatur (siehe auch Frage 2.1).
  • Das Volumen des einzelnen Gebindes liegt zwischen 5 l und 1 m3.
  • Abfüllung mit einer Förderrate von nicht mehr als 200 l pro Stunde.
  • Wirksame Objektabsaugung an der Befüllöffnung, die eine Gemischfreisetzung in die angrenzende Umgebung während des gesamten Füllvorgangs (einschließlich Öffnen und Verschließen der Behälter und Abdampfen benetzter Füllrohre) ausschließt.
  • Leckagemengen werden aufgefangen und sofort beseitigt.
  • Absaugung erfolgt unmittelbar an der Auffangwanne.