2.14 Welche Zonen ergeben sich z. B. beim Lagern in Räumen?

Das Beispiel 1 (Abbildung 3) findet man in der Beispielsammlung der Explosionsschutz- Regeln (EX-RL, DGUV Regel 113-001, unter Punkt 2.11.1 b5) mit folgenden Rahmenbedingungen:

  • Das Raumvolumen ist größer 100 m3.
  • Der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Lagertemperatur (siehe auch Frage 2.1).
  • Die zulässige Lagerhöhe ist größer als die nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften vergebene Fallhöhe.
  • Die Behälter sind jedoch dicht verschlossen.

Das Beispiel 2 (Abbildung 4) findet man in der EX-RL - Beispielsammlung unter Punkt 2.11.1 b5) mit folgenden Rahmenbedingungen:

  • Das Raumvolumen ist kleiner 100 m3.
  • Der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Lagertemperatur (siehe auch Frage 2.1).
  • Das Öffnen der Behälter kann nicht sicher ausgeschlossen werden.
  • Die Behälter sind jedoch dicht verschlossen.