2.14 Welche Zonen ergeben sich z. B. beim Lagern in Räumen?
Das Beispiel 1 (Abbildung 3) findet man in der Beispielsammlung der Explosionsschutz- Regeln (EX-RL, DGUV Regel 113-001, unter Punkt 2.11.1 b5) mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Das Raumvolumen ist größer 100 m3.
- Der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Lagertemperatur (siehe auch Frage 2.1).
- Die zulässige Lagerhöhe ist größer als die nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften vergebene Fallhöhe.
- Die Behälter sind jedoch dicht verschlossen.
Das Beispiel 2 (Abbildung 4) findet man in der EX-RL - Beispielsammlung unter Punkt 2.11.1 b5) mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Das Raumvolumen ist kleiner 100 m3.
- Der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Lagertemperatur (siehe auch Frage 2.1).
- Das Öffnen der Behälter kann nicht sicher ausgeschlossen werden.
- Die Behälter sind jedoch dicht verschlossen.