2.9 Welche Zonen liegen in einem Sicherheitsschrank vor?

Es ist zwischen Sicherheitsschränken mit und ohne technische Lüftung zu unterscheiden.

Bei einem Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung ist das Innere kein explosionsgefährdeter Bereich, wenn die Behälter dicht verschlossen sind, eine regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit stattfindet, das Öffnen der Behälter ausgeschlossen ist (kein Abfüllen oder Umfüllen und keine Probenahme) und die Behälter außen nicht durch entzündbare Flüssigkeiten benetzt sind. Sind diese Bedingungen nicht alle erfüllt, so ist das Innere des Sicherheitsschrankes Zone 2. Im Arbeitsraum ist um technisch belüftete Sicherheitsschränke herum keine Zone festgelegt, sofern nicht durch andere Emissionsquellen im Raum ein explosionsgefährdeter Bereich verursacht wird. Das Innere der Abluftleitung ist in die gleiche Zone einzustufen wie das Innere des Sicherheitsschrankes.

Bei einem Sicherheitsschrank ohne technische Lüftung ist das Innere ein explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2, wenn die in Satz 1 des vorausgehenden Absatzes genannten Bedingungen erfüllt sind. Sind nicht alle Bedingungen erfüllt ist Zone 1 festzulegen. Der Bereich um Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung ist keine Zone, wenn im Inneren Zone 2 vorliegt. Ist das Innere des Sicherheitsschrankes jedoch in Zone 1 eingestuft, so ist der Umkreis von mindestens 2,5 m um den Sicherheitsschrank herum bis zu einer Höhe von mindestens 0,5 m über dem Fußboden explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2 (siehe Abbildung 1).