2.9 Welche Zonen liegen in einem Sicherheitsschrank vor?

Es ist zwischen Sicherheitsschränken mit und ohne technische Lüftung zu unterscheiden.

Das Innere eines Sicherheitsschranks mit technischer Lüftung ist zonenfrei, wenn die Behälter dicht verschlossen sind, eine regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit stattfindet, das Öffnen der Behälter ausgeschlossen ist (kein Abfüllen oder Umfüllen und keine Probenahme) und die Behälter außen nicht durch entzündbare Flüssigkeiten benetzt sind. Sind diese Bedingungen nicht alle erfüllt, so ist im Inneren des Sicherheitsschrankes eine Zone 2 festzulegen. Im Arbeitsraum ist um technisch belüftete Sicherheitsschränke herum keine Zone festgelegt, sofern nicht durch andere Emissionsquellen im Raum gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Das Innere der Abluftleitung ist in die gleiche Zone einzustufen wie das Innere des Sicherheitsschrankes.

Bei einem Sicherheitsschrank ohne technische Lüftung entspricht das Innere einem explosionsgefährdeten Bereich der Zone 2, wenn die in Satz 1 des vorausgehenden Absatzes genannten Bedingungen erfüllt sind. Sind nicht alle Bedingungen erfüllt, entspricht dies einer Zone 1.

Der Bereich um Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung ist keine Zone, wenn im Inneren Zone 2 vorliegt. Ist das Innere des Sicherheitsschrankes jedoch in Zone 1 eingestuft, so ist der Umkreis von mindestens 2,5 m um den Sicherheitsschrank herum bis zu einer Höhe von mindestens 0,5 m über dem Fußboden explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2 (siehe Abbildung 1).

In technisch belüfteten Arbeitsräumen mit einem mindestens fünffachen Luftwechsel pro Stunde kann der explosionsgefährdete Bereich der Zone 2 auf 1 m vor dem Sicherheitsschrank und 0,5 m seitlich vom Sicherheitsschrank sowie auf eine Höhe von 0,3 m über dem Fußboden verringert werden.