1.2 Was sagt die CE-Kennzeichnung an einer Maschine aus?

Geräte³ und Schutzsysteme dürfen in der Regel4 nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind und eine Bedienungsanleitung und eine Konformitätserklärung des Herstellers beigefügt sind. Die CE-Kennzeichnung sowie die schriftliche Konformitätserklärung bestätigen die Übereinstimmung des Produktes mit allen Anforderungen und den Bewertungsverfahren, die in den EU-Richtlinien festgelegt sind.

Durch das CE-Kennzeichen wird bestätigt, dass alle Richtlinien, die die CE-Kennzeichnung fordern, vollständig eingehalten sind. Für Maschinen wird in folgenden Richtlinien die CE-Kennzeichnung gefordert:

  • EG-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG5)
  • Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU6)
  • EMV-Richtlinie (Richtlinie 2014/30/EU7)
  • Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 2014/68/EU1)
  • Explosionschutzrichtlinie (ATEX-Richtlinie 2014/34/EU2)

Wird von der entsprechenden EU-Richtlinie eine Zertifizierung gefordert, so wird neben der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle angebracht, die das QS-System des Herstellers einem Ex-Audit unterzogen hat.

¹ bis zum 18.7.2016: Richtlinie 97/23/EG
² bis zum 19.4.2016: Richtlinie 94/9/EG
³ Zu den Geräten gehören auch Maschinen.
4 Es gibt daneben auch die Möglichkeit, Maschinen ohne CE-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen, wenn sie funktionell nicht vollständig sind. Ihnen dürfen dann aber keine Konformitäts­erklärungen beigefügt werden.
5 bis zum 29.12.2009: Richtlinie 98/37/EG
6 bis zum 19.4.2016: Richtlinie 2006/95/EG
7 bis zum 19.4.2016: Richtlinie 2004/108/EG