1.4 Was steckt hinter dem Begriff ATEX?

Wenn in Fachkreisen über EU-Richtlinien zum Explosionsschutz gesprochen wird, fallen häufig die Begriffe ATEX, ATEX 95 oder ATEX 100a. Dabei steht „ATEX“ für die Abkürzung der französischen Bezeichnung für explosionsfähige Atmosphären „atmosphères explosibles“. Die nachgestellten Ziffern beziehen sich auf die Artikel des EG-Vertrags, in denen der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten geregelt wird. Häufig findet sich der Inhalt dieser Artikel im Artikel 114 des "Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" AEUV).

Im Jahr 1994 erfolgte zum Abbau von technischen Handelshemmnissen sowie zur Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine vollständige Harmonisierung und Erweiterung auf alle Arten von Betriebsmittel durch die Richtlinie 94/9/EG „zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“. Diese Richtlinie wird oft als ATEX 95 bezeichnet. Die Richtlinie 94/9/EG wurde ab dem 20.04.2016 durch die Richtlinie 2014/34/EU „zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“ abgelöst.

Die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) wurde wie seinerzeit die Richtlinie 94/9/EG ohne Abweichung vom Inhalt der europäischen Richtlinie als 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukte-verordnung) in deutsches Recht umgesetzt. Sie ist seit dem 20.04.2016 rechtsverbindlich. Der Anwendungs-bereich erstreckt sich auf alle elektrischen und nichtelektrischen Geräte und Schutzsysteme. Diese Richtlinie richtet sich an den Hersteller bzw. den Importeur und regelt das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Geräte, Schutzsysteme und Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen.

Neben der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) für die Beschaffenheit von Geräten, haben die Anwenderinnen und Anwender auch die Richtlinie 1999/92/EG zu beachten. Sie basiert auf dem Artikel 153 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Durch sie sollen die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verbessert werden. Es werden Mindestvorschriften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gemacht. Adressat ist der Arbeitgeber. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (siehe Abbildung 2). Zusätzliche nationale Regelungen können erlassen werden (wie beispielsweise in Deutschland für überwachungsbedürftige Anlagen).