1.6 Was ist eine Konformitätsbewertungsstelle?

Eine Konformitätsbewertungsstelle (engl. „Notified Body“) ist eine neutrale, unabhängige und kompetente Stelle, die die Konformitätsbewertung von Produkten des freien Warenverkehrs vornimmt. Dies ist immer dann möglich, wenn die europäischen Richtlinien für das betreffende Produkt, wie z. B. auf dem Gebiet des Explosionsschutzes, dies vorsehen. Die Hauptaufgabe der Konformitätsbewertungsstelle besteht darin, das Produkt auf Einhaltung der grundlegenden Anforderungen aus den betreffenden Richtlinien zu überprüfen und bei Feststellung der Mängelfreiheit eine entsprechende Baumuster­prüfbescheinigung auszustellen.

Die Konformitätsbewertungsstelle muss, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen kann, durch eine dritte Stelle überprüft werden, ob sie die Kompetenz besitzt, das Konformitäts­bewertungsverfahren durchzuführen. Die Überprüfung wird in Deutschland durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) durchgeführt. Die ZLS überwacht  auch die Arbeit der Konformitätsbewertungsstellen und führt regelmäßig Erfahrungsaustauschkreise mit den Konformitätsbewertungsstellen durch.

Die offizielle Anerkennung als Konformitätsbewertungsstelle erfolgt in Deutschland im Rahmen der Notifizierung durch die ZLS als Befugnis erteilende Behörde. Dazu weist die Konformitätsbewertungsstelle ihre Kompetenz entweder über eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) nach oder über ein Anerkennungsverfahren durch die ZLS.