1.9 Was bedeutet das sechseckige Ex-Symbol?

Das sechseckige Ex-Symbol wird als das „spezielle Explosionsschutzkennzeichen“ (Epsilon-x im Hexagon) bezeichnet und wurde bereits mit Beginn der europäisch einheitlichen Zulassung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel auf dem gemeinsamen Markt eingeführt.

Gemäß der Richtlinie 2014/34/EU ist es vom Hersteller im Rahmen der Kennzeichnung von verpflichtend an Geräten und Schutzsystemen anzubringen und wird gefolgt von dem Kennzeichen, das auf die Gerätegruppe und -kategorie verweist (z. B.  II 2 G,  II 3 D).
Wird das Zeichen vom Hersteller an einem Gerät oder Schutzsystem nach der Richtlinie 2014/34/EU nicht angebracht, liegt formal kein Konformitätsnachweis vor.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Bedeutung ist das Symbol nicht nur anzubringen, wenn das Gerät oder Schutzsystem einer EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Prüfstelle unterzogen wurde, sondern unabhängig vom Konformitätsbewertungsverfahren.

Bei Komponenten ist es ebenfalls zulässig, das spezielle Explosionsschutzkennzeichen sowohl als Konformitätskennzeichnung als auch als Identifikationskennzeichnung anzubringen. (vgl. dazu auch § 149 der ATEX-Guidelines (https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/Dokumente/ATEX_2014-34-EU-Guidelines_3rd-Edition_neu.pdf).