2.13 Wann müssen Prüfungen nach Instandsetzung durchgeführt werden?

Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme nach einer Instandsetzung müssen durchgeführt werden, wenn diese an Geräten, Schutzsystemen bzw. Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX)13 hinsichtlich eines Teiles durchgeführt wurde, von dem der Explosionsschutz abhängt. Bei der Prüfung wird festgestellt, ob das instandgesetzte Teil in den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den Anforderungen entspricht.

13 bis zum 19.4.2016: Richtlinie 94/9/EG