2.14 Wer darf Prüfungen nach Instandsetzung durchführen?

In den unter Frage 2.13 beschriebenen Fällen kann eine Prüfung vor Wiederinbetriebnahme von einer zur Prüfung befähigten Person wie unter Frage 2.10 Nr. 2 beschrieben durchgeführt werden.

Alternativ kann die Prüfung vom Hersteller durchgeführt werden, wenn der Hersteller bestätigt, dass das Teil in den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX)14 entspricht.

14 bis zum 19.4.2016: Richtlinie 94/9/EG