2.4 Weshalb wird die Temperaturüberwachung bei Elektromotoren der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit „e“ im Gegensatz zu Motoren mit Druckfester Kapselung „d“ sehr selten angewandt?

Elektromotoren der Zündschutzart Druckfeste Kapselung „d“ werden bei Umrichterbetrieb häufig mit „Thermistoren als Alleinschutz“ ausgeführt. Hierbei ist zur Einhaltung des Explosions­schutzes nur die äußere Oberflächen­temperatur des Gehäuses zu begrenzen. Innere Temperaturen (z. B. am Läufer) sind für den Explosions­schutz nicht relevant. Temperaturfühler können mit geringem technischen Aufwand nur in der Ständerwicklung untergebracht werden. Bei sachgerechtem Einbau und bei experimentell festgelegter Ansprechtemperatur können sie die höchste Außentemperatur sicher kontrollieren, da ein gesicherter Zusammenhang zwischen beiden Temperaturen besteht. 

Bei Motoren der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit „e“ muss die zulässige Maximaltemperatur auch für Oberflächen innerhalb des Motors, also z. B. auch für den Läufer eines geschlossenen Käfigläufermotors, eingehalten werden. Dies gilt insbesondere, wenn dieser im Dauerbetrieb oder im festgebremsten Zustand höhere Temperaturen als der Ständer erreicht. Bei der Baumusterprüfung muss deshalb nachgewiesen werden, dass der Motor im Überlastfall bei Versagen der nicht zertifizierten Strombegrenzung des Umrichters sowohl im Stator als auch im Rotor geschützt ist und keine unzulässigen Temperaturen auftreten. Bei eigenbelüfteten Maschinen muss der Überlastversuch bei der höchsten Bemessungsdrehzahl durchgeführt werden, da hier die größten Rotorerwärmungen im Verhältnis zum direkt überwachten Stator auftreten. Wichtig ist zum sicheren Betrieb auch eine Begrenzung des maximalen Umrichterausgangsstroms(Bemessungsleistung des Umrichters!) in Bezug auf den Motorstrom, um  Verhältnisse wie den Blockierfall am Netz mit z. B. 10-fachem Bemessungsstrom (siehe DIN EN 60079-7 Kapitel 5.2.8.2 „Stromabhängige Sicherheitseinrichtung zur Temperaturbegrenzung“) auszuschließen.