2.5 Was ist bei einem druckfest gekapselten Elektromotor zu beachten, der zusätzliche Angaben auf dem Zusatzschild enthält?

Es werden beispielhaft folgende zusätzliche Angaben erläutert:

Die Angaben haben folgende Bedeutung:

  • In die Wicklung sind Temperaturfühler (PTC-Thermistoren) nach DIN 44081/82 mit einer Ansprechtemperatur von 145 °C eingebettet.
  • Die Funktion des Auslöserelais ist durch eine Konformitätsbewertungsstelle geprüft (Hinweis: Eine Nummer unter dem CE-Zeichen gibt die Prüfstelle an, z. B. 0102 für PTB).
  • Die (2) bedeutet: Das Relais ist im ungefährdeten Bereich aufzustellen. Seine Schutzfunktion wirkt in Kategorie 2 (Zone 1).
  • Die Kennzeichnung II (2) ersetzt das bis zum Jahr 2002 übliche PTB-Prüfzeichen.
    (Das PTB-Prüfzeichen ist auf den Geräten weggefallen, da die Anforderungen an das Verhalten des TMS-Auslösegerätes fas komplett in der DIN EN 60947-8 umgesetzt wurden.)
  • Die Ansprechzeit tA des Auslöserelais bezieht sich auf die Prüfung mit blockiertem Läufer. Sie gibt an, nach welcher Zeit die Ansprech­temperatur erreicht wird. Die Zeit wurde bei Bemessungsspannung UN des Motors bei einer Umgebungs­temperatur von 20 °C ermittelt, wobei ein relativer Anzugsstrom von IA/IN 5,0 vorgelegen hat. (siehe auch Frage 3.2)

Nach DIN EN 60079-17 „Explosionsgefährdete Bereiche: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen“ ist mindestens eine Prüfung der Funktion der Schutzeinrichtung innerhalb 3 Jahre notwendig. Je nach der Einstufung der funktionalen Sicherheit kann dies auch häufiger sein. Näheres ist den Betriebsanleitungen, Handbüchern oder dem Safety-Dokument dieser Geräte zu entnehmen.

Falls der Motor eine neue Wicklung erhält, ist eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (behördliche Anerkennung) erforderlich (siehe auch Frage 2.8 dieses Merkblatts), wenn die Wicklung nicht durch den Hersteller ausgetauscht wird. Bei der Prüfung ist die thermische Ankopplung auf den Sollwert zu prüfen. Eine Abweichung von tA + 20 % ist erlaubt.

Hinweis:
Es ist grundsätzlich die Aufgabe des Motorherstellers, die Bedeutung dieser Angaben in der Betriebsanleitung für den Errichter und Betreiber zu erläutern.