3.12 Wie häufig treten die festgestellten Zündgefahren auf?

Das Ergebnis dieser Gefährdungsermittlung kann in Spalte 2 der Tabelle 7 eingetragen werden.

In diesem Schritt wird bewertet, wie häufig die potenzielle Zündgefahr zu einer wirksamen Zündquelle werden kann. Dabei sollte die Zündquelle in genau der Form betrachtet werden, in der sie im ersten Schritt festgehalten wurde, d. h. unter Einschluss der auch schon vorhandenen konstruktiven Schutzmaßnahmen oder Merkmale.

Von Bedeutung ist hier insbesondere die Spalte 2d. Mit Hilfe dieser Eintragung wird dokumentiert, dass eine Zündgefahr zwar erkannt, aber als nicht relevant angesehen wird. Die Bewertung ist eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, mit der ein bestimmter Fehlerzustand auftritt. Da keine quantitativen Vorgaben existieren, ist die Abgrenzung zwischen einer zu erwartenden und einer seltenen Störung schwer. Folgende Hinweise können bei der Abgrenzung hilfreich sein:

  • Fehlerzustände, die aus der Praxis bekannt sind, sollen in die Gruppe der zu erwartenden Störungen eingeordnet werden.
  • Fehler, die zwar denkbar, aber bislang in der Praxis bei einer großen Zahl von Anwendungsfällen nicht aufgetreten sind, können als selten eingestuft werden. Im Zweifel ist die sichere Seite zu wählen, d. h. die Einordnung als zu erwartende Störung.
  • Kann eine Zündquelle nur bei gleichzeitigem Auftreten von zwei zu erwartenden Störungen wirksam werden, handelt es sich um eine seltene Störung.
  • Kombinationen aus einer zu erwartenden und einer seltenen Störung oder noch unwahrscheinlichere Kombinationen (drei Fehler etc.) müssen nicht berücksichtigt werden.