3.16 Was ist eine Ex-Einrichtung im Sinne der TRGS 725 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen"?

Explosionsschutzeinrichtungen (Ex-Einrichtungen) sind sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen und führen die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Sicherheitsfunktionen zum Explosionsschutz nach TRGS 722, TGRS 723 und TRGS 724 aus. Sie können gegebenenfalls durch organisatorische Maßnahmen ergänzt werden. Sie dienen zur Erreichung der Explosionssicherheit im Zusammenhang mit
1. der Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder der Dauer des Vorhandenseins gefährlicher explosionsfähiger Gemische,
2. der Reduzierung der Wahrscheinlichkeit für das Wirksamwerden von Zündquellen oder
3. der Verringerung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß.

Kombinationen der Maßnahmen sind möglich. Ex-Einrichtungen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sind zum Beispiel Volumenstrommessung einer technischen Lüftung mit Alarmierung und nachfolgenden organisatorischen Maßnahmen, Druckmessung einer Inertisierung mit Abschaltung der Entnahme, MSR-Einrichtungen zur Temperatureinhaltung oder Füllstandüberdeckung. Sie können die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verringern oder vermeiden oder die Ausdehnung von Zonen reduzieren. Zur Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen siehe Anhang 1 Nr. 1.6 Abs. 3 und Anhang 1 Nr. 1.7 Gefahrstoffverordnung. Ex-Einrichtungen zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit für das Wirksamwerden von Zündquellen sind zum Beispiel MSR-Einrichtungen zur Temperaturüberwachung eines Wälzlagers.

 

(FAQ “Ex-Schutz an Maschinen”: Stand 12/2024)