3.16 Was ist eine Ex-Einrichtung im Sinne der TRGS 725 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen"?

Explosionsschutzeinrichtungen (Ex-Einrichtungen) führen die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Sicherheitsfunktionen zum Explosionsschutz aus. Sie werden durch technische Maßnahmen nach TRGS 722, TRBS 2152 Teil 3 und TRBS 2152 Teil 4 erreicht, die gegebenenfalls durch organisatorische Maßnahmen ergänzt werden können. Sie dienen

  1. zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit gefährlicher explosionsfähiger Gemische,
  2. zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit für das Wirksamwerden von Zündquellen oder
  3. zur Verringerung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß.

Kombinationen der Maßnahmen sind möglich. Ex-Einrichtungen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sind z. B. Lüftungsanlagen, Inertisierungsanlagen, MSR-Einrichtungen zur Temperatureinhaltung oder Füllstandüberdeckung. Sie können die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verringern oder vermeiden oder die Ausdehnung von Zonen reduzieren. Zur Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen siehe Anhang 1 Nr. 1.6 Abs. 3 und Anhang 1 Nr. 1.7 Gefahrstoffverordnung. Ex-Einrichtungen zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit für das Wirksamwerden von Zündquellen sind z. B. MSR-Einrichtungen zur Temperaturüberwachung eines Wälzlagers.